AQUA RESORT-Regelungen
Sehr geehrte Damen und Herren, die Direktion des Aqua Resort schätzt Ihre Kooperation bei der Einhaltung dieser Hausordnung sehr. Sie dient dazu, unseren Gästen einen ruhigen und sicheren Aufenthalt zu gewährleisten. Diese Seite enthält die Bestimmungen, die für Dienstleistungsverträge gelten, die durch das Aqua Resort mit dem Kunden abgeschlossen werden, der nach Vertragsschluss als Gast der Anlage gilt. Als Abschluss eines Dienstleistungsvertrags gilt eine erfolgreich geleistete Zahlung durch den Kunden. Bitte lesen Sie diese Bestimmungen sorgfältig durch, bevor Sie einen Dienstleistungsvertrag abschließen. Die vom Aqua Resort angebotenen Leistungen umfassen: Beherbergung, Gastronomie, Unterhaltung, Internet, Erholung und Entspannung sowie touristische Dienstleistungen.
§ 1
Das Aqua Resort in Misdroy ist eine ganzjährig geöffnete Einrichtung und steht rund um die Uhr, sieben Tage die Woche, zur Verfügung.
Zimmer werden tageweise vermietet.
Ein Aufenthaltstag beginnt am Anreisetag um 16:00 Uhr und endet am folgenden Tag um 11:00 Uhr.
Der Gast ist verpflichtet, die Aufenthaltsdauer anzugeben und die Zahlung für den Aufenthalt am Anreisetag zu leisten. Eine spätere Zahlung ist nur möglich, wenn am Anreisetag eine Kreditkartenautorisierung vorgenommen wurde.
Gibt der Gast beim Check-in keine Aufenthaltsdauer an, gilt das Zimmer als für eine Nacht gemietet.
Gäste müssen sich beim Check-in mit einem Personalausweis oder Reisepass registrieren.
§ 2
Wünscht der Gast eine Verlängerung des Aufenthalts über den bei der Ankunft angegebenen Zeitraum hinaus, muss er dies bis spätestens 19:00 Uhr am Vortag des geplanten Abreisetages an der Rezeption anmelden.
Die Unterkunft berücksichtigt den Wunsch nach Verlängerung des Aufenthalts vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Zimmern.
Für eine Verlängerung des Aufenthalts ist der Gast verpflichtet, die Hälfte des regulären Zimmerpreises zu zahlen. Wird der Aufenthalt um mehr als 8 Stunden verlängert, gilt dies als Buchung einer weiteren Übernachtung gemäß der aktuellen Preisliste, es sei denn, das Hotel trifft mit dem Gast eine individuelle Vereinbarung.
§ 3
Die Weitergabe des Zimmers an Dritte ist nicht gestattet – auch dann nicht, wenn der Zeitraum, für den der Aufenthalt bezahlt wurde, noch nicht abgelaufen ist.
Nicht registrierte Personen dürfen sich zwischen 9:00 und 22:00 Uhr im Zimmer aufhalten. Nach 22:00 Uhr sind alle zusätzlichen Gäste beim Empfang anzumelden. Die Verantwortung für die Anmeldung liegt bei dem Gast, der das Zimmer gemietet hat. Für jede angemeldete Zusatzperson werden entsprechende Gebühren gemäß der gültigen Preisliste erhoben.
Die Unterkunft behält sich das Recht vor, Gästen die Aufnahme zu verweigern, die bei einem früheren Aufenthalt grob gegen die Hausordnung verstoßen, Eigentum des Hotels oder anderer Gäste beschädigt, Personen – darunter Gäste, Mitarbeitende oder andere in der Unterkunft anwesende Personen – verletzt oder auf andere Weise den Aufenthalt oder Betrieb im Aqua Resort erheblich gestört haben.
§ 4
Die Unterkunft bietet ihre Leistungen entsprechend ihrer Kategorie und dem geltenden Standard an. Sollte es Bedenken hinsichtlich der Servicequalität geben, werden Gäste gebeten, diese umgehend an der Rezeption zu melden, um eine schnelle Reaktion und mögliche Abhilfe zu ermöglichen.
Die Einrichtung verpflichtet sich, Folgendes sicherzustellen:
a. Angemessene Bedingungen für einen ungestörten und erholsamen Aufenthalt,
b. Sicherheit der Gäste, einschließlich des Schutzes personenbezogener Daten, es sei denn, autorisierte Strafverfolgungsbehörden verlangen deren Offenlegung,
c. Professionellen und höflichen Service im Rahmen aller angebotenen Dienstleistungen,
d. Reinigung des Zimmers sowie gegebenenfalls notwendige Reparaturen während der Abwesenheit des Gastes,
e. Technisch einwandfreie Dienstleistungen; bei nicht sofort behebbaren Mängeln wird sich die Einrichtung bemühen, das Zimmer zu tauschen oder anderweitig Abhilfe zu schaffen.
§ 5
Auf Wunsch des Gastes stellt die Unterkunft folgende Dienstleistungen kostenlos zur Verfügung:
a. Auskunft zu Aufenthalt, Anreise sowie zu zusätzlichen Freizeitangeboten,
b. Gepäckaufbewahrung (die Unterkunft behält sich das Recht vor, Gepäck außerhalb der Aufenthaltsdaten des Gastes oder Gegenstände, die nicht als persönliches Gepäck gelten, abzulehnen),
c. Verwahrung von Wertgegenständen im Safe an der Rezeption.
§ 6
Die Unterkunft haftet für Verlust oder Beschädigung von Gegenständen, die von Gästen eingebracht wurden, im Rahmen der Artikel 546–852 des polnischen Zivilgesetzbuchs, sofern nicht durch gesonderte Vereinbarung – etwa durch diese Hausordnung oder die Parkordnung – etwas anderes geregelt ist.
Etwaige Schäden sind unverzüglich nach ihrer Feststellung an der Rezeption zu melden.
Wertgegenstände sollten im Zimmersafe aufbewahrt oder zur sicheren Verwahrung an der Rezeption übergeben werden. Die Unterkunft übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände, die weder im Safe noch an der Rezeption deponiert wurden.
§ 7
Die Unterkunft übernimmt keine Haftung für Beschädigung oder Verlust eines Fahrzeugs des Gastes, wenn dieses nicht auf dem dafür vorgesehenen Parkplatz abgestellt wurde.
Die Nutzungsbedingungen des Parkplatzes im Aqua Resort sind in der Parkordnung geregelt.
§ 8
In der Unterkunft gilt Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr am Folgetag.
Das Verhalten der Gäste und der Nutzer der Unterkunft darf die Ruhe und Erholung anderer Gäste nicht stören. Die Unterkunft ist nicht berechtigt, einem Gast sofort weitere Leistungen zu verweigern, wenn gegen diese Regel verstoßen wird. Ein Verstoß muss zunächst mit einem Hinweis auf mögliche Konsequenzen weiteren ordnungswidrigen Verhaltens geahndet werden.
§ 9
Beim Verlassen des Zimmers ist stets zu prüfen, ob die Eingangstür ordnungsgemäß verschlossen ist. Der Zugang zu den Apartments erfolgt über Magnetkarten, die bei der Anmeldung an der Rezeption programmiert und ausgegeben werden. Im Falle eines Kartenverlusts wird der Gast gebeten, dies umgehend an der Rezeption zu melden. Die Rezeption ist in der Lage, ein Duplikat der Magnetkarte auszustellen und die verlorene Karte zu sperren.
Der Gast haftet finanziell für alle Schäden oder Zerstörungen an der Ausstattung oder den technischen Einrichtungen des Objekts, die durch ihn selbst oder durch seine Besucher verursacht wurden.
Aus Gründen des Brandschutzes ist die Verwendung von Heizgeräten, elektrischen Bügeleisen und ähnlichen Geräten, die nicht zur festen Ausstattung des Zimmers gehören, in den Hotelzimmern untersagt.
§ 10
Persönliche Gegenstände, die von einem abreisenden Gast im Zimmer zurückgelassen werden, werden an die vom Gast angegebene Adresse gesendet. Falls keine Anweisung erfolgt, bewahrt die Unterkunft diese Gegenstände für einen Zeitraum von drei Monaten auf.
§ 11
Haustiere dürfen im Hotelzimmer des Gastes gegen eine zusätzliche Gebühr von 90 PLN brutto pro Nacht und Tier untergebracht werden.
§ 12
Der Gast ist verpflichtet, die Zimmereinrichtung ordnungsgemäß und ihrem Zweck entsprechend zu nutzen. Im Falle von Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch haftet der Gast für beschädigte oder zerstörte Gegenstände und ist verpflichtet, die Kosten für deren Reparatur oder Ersatz zu tragen.
Die Kosten für Beschädigungen oder Zerstörungen im Zimmer werden individuell von externen Fachfirmen ermittelt, die auf die jeweilige Art der beschädigten oder zerstörten Gegenstände spezialisiert sind.
§ 13
Gäste und ihre Begleitpersonen, für die sie verantwortlich sind, verpflichten sich, in den Zimmern nicht zu rauchen. Im gesamten Objekt gilt ein absolutes Rauchverbot. Bei Verstößen gegen dieses Verbot kann eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000 PLN pro festgestelltem Verstoß erhoben werden.
§ 14
Während ihres gesamten Aufenthalts im Aqua Resort müssen Kinder unter 13 Jahren unter ständiger Aufsicht von Erwachsenen stehen. Die Erziehungsberechtigten haften für das Verhalten der Kinder, einschließlich etwaiger verursachter Schäden oder Verletzungen.
§ 11. REGELN FÜR DIE NUTZUNG DER FITNESSZONE
1. Die Fitnesszone (Gruppenkurse) ist ein integraler Bestandteil der Aquaparkanlage, und es gelten für sie die Bestimmungen der Allgemeinen Anlagenordnung sowie zusätzlich diese Regulationsordnung.
2. Die Gruppenkurse finden gemäß dem genehmigten Stundenplan statt.
3. Die Fitnesszone darf von Personen genutzt werden, die das 17. Lebensjahr vollendet haben, im Besitz einer gültigen Eintrittskarte oder eines gültigen Abonnements sind und diese Regulationsordnung zur Kenntnis genommen haben.
4. Personen, die an Gruppenkursen teilnehmen, erklären, dass keine gesundheitlichen Gegenanzeigen für die Ausübung körperlicher Aktivitäten bestehen und dass sie auf eigene Verantwortung teilnehmen. Personen mit gesundheitlichen Problemen sollten vor Aufnahme der Übungen einen Arzt konsultieren.
5. In der Fitnesszone gilt ein absolutes Verbot des Rauchens von Tabak und elektronischen Zigaretten, des Alkoholkonsums, der Einnahme berauschender Mittel und Drogen sowie des Verkaufs jeglicher Arzneimittel. Personen, die die vorstehenden Bestimmungen nicht einhalten, können aus der Anlage verwiesen werden; in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des für die Eintrittskarte oder das Abonnement entrichteten Entgelts.
6. Personen, die an organisierten Kursen teilnehmen, tragen die volle Verantwortung für sämtliche von ihnen verursachten Schäden in den Fitnessräumen. Für jegliche Beschädigungen von Gegenständen in den Fitnessräumen sowie für vorsätzliche Handlungen zum Nachteil der Fitnesszone haftet der Kunde rechtlich und finanziell.
7. Der Zutritt zu organisierten Kursen ist ausschließlich in geeigneter, vollständiger Sportbekleidung sowie mit sauberen Wechselsportschuhen gestattet.
8. Der Instruktor ist berechtigt, Personen ohne geeignete Sportbekleidung, insbesondere ohne saubere Wechselsportschuhe, den Zutritt zu den Kursen zu verweigern.
9. Der Zutritt zur Fitnesszone erfolgt auf Grundlage eines ESOK-Transponders.
10. In der Fitnesszone gilt ein Kursreservierungssystem.
11. Personen mit Eintrittskarte oder Abonnement, die einen Platz in ausgewählten Fitnesskursen reserviert haben, müssen sich spätestens 10 Minuten vor Kursbeginn an der Rezeption melden. Erfolgt keine Meldung an der Rezeption, verfällt die Reservierung zugunsten einer wartenden Person.
12. Ein reservierter Kurstermin kann spätestens 4 Stunden vor Kursbeginn storniert werden, bei Morgen- und Vormittagskursen bis spätestens 20:00 Uhr des Vortages.
13. Das Personal der Anlage behält sich das Recht vor, den Termin oder den Kursleiter eines Kurses zu ändern sowie geplante Kurse (mit angemessener Vorankündigung) abzusagen.
1.Das Innen-Erlebnisbecken ist ein fester Bestandteil des Aquaparks. Es gelten sowohl die Bestimmungen der Allgemeinen Hausordnung als auch die nachfolgenden besonderen Bestimmungen für dieses Becken.
2. Das Becken steht sowohl Schwimmern als auch Nichtschwimmern zur Verfügung.
3. Alle Badegäste sind verpflichtet, sich vor der Nutzung mit dieser Nutzungsordnung vertraut zu machen und deren Einhaltung zu gewährleisten.
4. Im Innen-Erlebnisbecken stehen folgende Wasserattraktionen zur Verfügung:
a) Nackenmassagedüse (schmal),
b) Nackenmassagedüse (breit),
c) Luftmassagesitze,
d) Luftmassageliegen,
e) Strömungskanal („Wildwasserfluss“),
f) weitere Einrichtungen.
5.Die Wasserattraktionen werden automatisch in Betrieb genommen und abgeschaltet.
6. Die maximale Wassertiefe im Innen-Erlebnisbecken beträgt 1,20 m.
7. Kinder unter 13 Jahren dürfen das Becken nur in ständiger Begleitung und unter unmittelbarer Aufsicht eines Elternteils oder einer volljährigen Begleitperson benutzen.
8. Organisierte Gruppen dürfen das Becken ausschließlich unter ständiger Aufsicht der jeweiligen Gruppenleitung nutzen und erst nach vorheriger Kenntnisnahme der Gruppen-Nutzungsordnung.
9. Der Ein- und Ausstieg in das Becken ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen erlaubt.
10. Es ist untersagt, Handlungen vorzunehmen, die Sicherheit, Ruhe oder Ordnung im Beckenbereich beeinträchtigen. Hierzu zählen insbesondere:
a) Betreten des Wassers trotz ausdrücklichen Verbots durch das Aufsichtspersonal, bei fehlender Badeaufsicht oder während laufender Rettungsmaßnahmen,
b) Aufenthalt im Beckenbereich in alkoholisiertem Zustand oder unter Einfluss berauschender Mittel,
c) Tragen oder Benutzen von sichtbar verschmutzter Badebekleidung oder von Gegenständen, die chemisch mit dem Wasser reagieren können,
d) Mitbringen und Verwenden von großen Schwimm- oder Spielgeräten, die die Sicht auf den Beckenboden oder die Wasseroberfläche behindern,
e) Tauchen oder Springen ins Wasser ohne Zustimmung bzw. entgegen der Anweisung des Aufsichtspersonals,
f) Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, spitzen Gegenständen, Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen,
g) Rennen, Schubsen, Hineinstoßen ins Wasser, lautes Rufen oder sonstiges Verhalten, das die eigene Sicherheit oder die anderer Badegäste gefährdet,
h) Untertauchen unter die Konstruktionen der Luftmassageliegen,
i) Hineinwerfen beliebiger Gegenstände ins Wasser,
j) Ausführen von Turn- oder Gymnastikübungen an Einstiegsleitern oder Handläufen,
k) Betreten oder Verlassen des Beckens an anderen als den dafür vorgesehenen Stellen (z. B. Leitern oder Treppen),
l) Betreten der Rettungsstationen sowie Benutzen von Rettungsgeräten außerhalb von Not- oder Unfallsituationen,
m) Verunreinigen oder Verschmutzen der Beckenanlagen oder Innenräume,
n) Verwenden von Seife oder chemischen Mitteln im Bereich der Schwimmhalle,
o) Beschädigen von Einrichtungen oder Ausstattungen der Anlage,
p) Eigenmächtiges Verstellen oder Bewegen von mobilem Inventar ohne Zustimmung des Aufsichtspersonals,
q) Auslösen von Fehlalarmen und/oder unbefugte Benutzung des Evakuierungs-, Alarm- oder Brandmeldesystems,
r) Mitbringen und Benutzen von Musikinstrumenten oder Abspielgeräten,
s) Rauchen von Tabakprodukten oder E-Zigaretten,
t) Kaugummikauen und Verzehr von Speisen in der Schwimmhalle, den Umkleiden und Duschräumen, ausgenommen in entsprechend gekennzeichneten Bereichen,
u) Ablegen von Badesandalen in Verkehrs- oder Überlaufbereichen,
v) Mitbringen von Tieren, Fahrzeugen (z. B. Rollschuhen, Fahrrädern, Boards, Kinderwagen) sowie Gegenständen, die den Verkehrsfluss in der Anlage behindern,
w) Besteigen von Beckenumrandungen, Skulpturen, Geländern, Pflanzkübeln, Trennseilen oder anderen nicht dafür vorgesehenen Konstruktionselementen und Geräten,
x) Verrichten der Notdurft außerhalb der Toilettenanlagen.
11. Alle festgestellten Mängel oder Defekte sind unverzüglich dem Personal des Aquaparks zu melden.
12. Die Anlage haftet für Schäden, die Gäste während der Nutzung der Attraktionen erleiden, ausschließlich, wenn diese durch ein Verschulden oder eine Pflichtverletzung der Anlage im Zusammenhang mit der Nutzung entstanden sind.
13. Für Schäden, die durch höhere Gewalt oder durch Ursachen, die beim Geschädigten selbst oder bei Dritten liegen – einschließlich der Nichteinhaltung dieser Nutzungsordnung – entstehen, übernimmt die Anlage keine Haftung.
14. Der Gast haftet insbesondere für Unfälle, die durch die Missachtung dieser Nutzungsordnung oder der Allgemeinen Hausordnung verursacht werden.
15. Die Unkenntnis dieser Ordnung entbindet den Nutzer nicht von der Haftung für Schäden oder Verletzungen, die aus deren Missachtung entstehen.
16. Die Anlage behält sich das Recht vor, Geräte und Attraktionen des Objekts aufgrund technischer Störungen, Becken-Desinfektionen oder anderer, von der Anlage nicht zu vertretender Ereignisse außer Betrieb zu nehmen, wenn deren weiterer Betrieb die Gesundheit oder Sicherheit der Gäste gefährden könnte.
17. Personen, die die öffentliche Ordnung stören oder gegen diese Nutzungsordnung verstoßen, können aus dem Innen-Erlebnisbecken, bei schwerwiegenden Verstößen auch vom gesamten Gelände des Aquaparks, verwiesen werden – ohne Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Eintritts- oder Aufenthaltsentgelte.
18. Die Anweisungen des Badeaufsichtspersonals und der Mitarbeiter der Anlage, die der Sicherheit sowie der Aufrechterhaltung der Ordnung im Bereich des Innen-Erlebnisbeckens dienen, haben Vorrang vor den Bestimmungen dieser Nutzungsordnung.
19. In Angelegenheiten, die in dieser Nutzungsordnung nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Hausordnung der Anlage; die Entscheidung hierüber obliegt der Betriebsleitung.
1. Der Whirlpool (im Folgenden „Whirlpool“) ist ein fester Bestandteil der Anlage. Während der Nutzung gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Hausordnung, ergänzt durch die folgenden besonderen Regelungen.
2. Vor der Benutzung des Whirlpools sind die Nutzungsordnung sowie die gesundheitlichen Gegenanzeigen sorgfältig zu lesen und zu beachten.
3. Der Whirlpool steht allen Gästen der Anlage zur Verfügung.
4. Vor dem Badegang ist der gesamte Körper unter der Dusche mit Seife zu reinigen und gründlich mit Wasser abzuspülen.
5. Vor dem Betreten des Whirlpools sind Straßenschuhe und Schmuck abzulegen.
6. Die Nutzung ist ausschließlich Personen gestattet, die gesund sind oder bei denen keine gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen, die eine Gegenanzeige für die Benutzung darstellen.
7. Personen mit Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems, der Atemwege, mit neurologischen Beschwerden, Magen-Darm-Erkrankungen sowie Schwangeren wird empfohlen, den Whirlpool nur mit besonderer Vorsicht und nach ärztlicher Rücksprache zu benutzen.
8. Die Nutzung ist Personen mit ansteckenden Krankheiten, sichtbaren Hauterkrankungen oder mit angelegten Verbänden untersagt.
9. Kinder unter 13 Jahren dürfen den Whirlpool nur in ständiger Begleitung und unter Aufsicht einer volljährigen, zahlenden Begleitperson benutzen.
10. Die Nutzung des Whirlpools unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln ist nicht gestattet.
11. Instruktion zur Nutzung des Whirlpools
1) Der Ein- und Ausstieg in den Whirlpool hat mit besonderer Vorsicht zu erfolgen.
2) Vorrang hat stets die Person, die den Whirlpool verlässt.
3) Im Whirlpool dürfen sich gleichzeitig maximal 8 Personen aufhalten.
4) Es wird empfohlen, sich nicht länger als 15 Minuten im Whirlpool aufzuhalten.
5) Das Baden im Whirlpool erfolgt ausschließlich in sitzender Position.
6) Den im Whirlpool befindlichen Personen ist untersagt:
a) Handlungen vorzunehmen, die die eigene Sicherheit oder die Sicherheit anderer Gäste gefährden,
b) den Whirlpool zu benutzen, wenn der Zugang offiziell gesperrt ist,
c) andere Personen in den Whirlpool zu stoßen,
d) Gegenstände oder chemische Substanzen (z. B. Shampoos, Seifen, Öle, Badesalze usw.) in den Whirlpool einzubringen,
e) Kopf oder Gesicht unterzutauchen,
f) zu tauchen oder den Atem unter Wasser anzuhalten,
g) an Düsen oder technischen Bedienelementen zu manipulieren,
h) Wasser aus dem Whirlpool zu entnehmen oder auszuschütten.
11. Alle festgestellten Mängel oder Defekte sind unverzüglich dem Personal der Anlage zu melden.
12. Die Grundsätze der Haftung für sämtliche Schäden sind in der Allgemeinen Hausordnung der Anlage geregelt. Die Unkenntnis der in der Anlage geltenden Ordnungen entbindet den Gast nicht von der Verantwortung für verursachte Schäden.
13. Bei Gewitter besteht ein absolutes Nutzungsverbot für den Whirlpool. Den Anweisungen des Badeaufsichtspersonals oder anderer Mitarbeiter der Anlage ist in diesem Fall unbedingt Folge zu leisten.
14. Der Gast ist verpflichtet, den Anweisungen des Badeaufsichtspersonals sowie der Mitarbeiter der Anlage im Zusammenhang mit der Nutzung des Whirlpools Folge zu leisten, sofern diese der Sicherheit und Ordnung in der Anlage dienen.
15. Personen, die die öffentliche Ordnung, die guten Sitten oder das gesellschaftliche Miteinander stören – insbesondere solche, die eine Gefahr für andere Nutzer des Whirlpools darstellen, gegen diese Nutzungsordnung, die Hausordnung oder andere in der Anlage geltende Bestimmungen verstoßen oder den Anweisungen des Badeaufsichtspersonals oder anderer Mitarbeiter nicht Folge leisten – können ohne Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte oder sonstiger Leistungen aus der Anlage verwiesen werden. Die Verpflichtung zur Begleichung bestehender Verbindlichkeiten bleibt hiervon unberührt. Darüber hinaus kann der Vorfall gegebenenfalls zur Anzeige gebracht und gerichtlich verfolgt werden. Falls erforderlich, ist das Personal berechtigt, Sicherheitsdienste oder die Polizei hinzuzuziehen.
16. Der Betreiber behält sich das Recht vor, Geräte und Attraktionen der Anlage jederzeit aus Gründen der Wartung, Reparatur, Instandhaltung, Desinfektion des Whirlpools oder aus anderen, vom Betreiber nicht zu vertretenden Ursachen außer Betrieb zu nehmen.
17. In Angelegenheiten, die in dieser Nutzungsordnung nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Hausordnung der Anlage.
1.Das Kinderplanschbecken mit den darin befindlichen Wasserspielen (im Folgenden „Planschbecken“) ist ein fester Bestandteil der Anlage. Für seine Nutzung gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Hausordnung der Anlage in Verbindung mit den nachfolgenden besonderen Regelungen.
2.Jede Person, die das Planschbecken nutzt, ist verpflichtet, sich vor der Benutzung mit dieser Nutzungsordnung vertraut zu machen.
3. Die Wassertiefe des Planschbeckens beträgt zwischen 0,15 m und 0,30 m.
4. Das Planschbecken ist ausschließlich für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres zugänglich und darf nur unter ständiger Aufsicht einer volljährigen Begleitperson mit gültigem Eintrittsticket benutzt werden.
5. Die Aufsichtsperson ist verpflichtet, das Kind während der gesamten Nutzung des Planschbeckens und seiner Wasserspiele ununterbrochen zu beaufsichtigen und sich stets in einer Entfernung zum Wasserspiegel aufzuhalten, die es ermöglicht, das Kind im Blick zu behalten und gleichzeitig vom Kind gesehen zu werden. Wenn es die Sicherheit des Kindes erfordert, hat die Aufsichtsperson jederzeit physischen Kontakt zum Kind zu halten.
6. Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres dürfen das Planschbecken nur mit speziellen Schwimmwindeln benutzen.
7. Den Nutzern des Planschbeckens ist untersagt:
1) Handlungen vorzunehmen, die zu einer Beschädigung der Einrichtungen des Planschbeckens führen können,
2) Situationen herbeizuführen, die die eigene Sicherheit oder die Sicherheit anderer gefährden,
3) Verrichten der Notdurft außerhalb der Toilettenanlagen,
4) im Planschbecken zu rennen, andere Personen zu schubsen oder in das Becken zu stoßen,
5) mit Anlauf ins Wasser zu springen,
6) auf Wasserspiele, Mauern, Pflanzkübel oder andere nicht dafür vorgesehene Konstruktionselemente zu steigen oder zu klettern,
7) Speisen oder Getränke in das Planschbecken zu bringen oder dort zu verzehren,
8) gefährliche Gegenstände mitzubringen.
8. Die Aufsichtsperson, die die Rutsche oder andere Attraktionen im Bereich des Planschbeckens nutzt, ist verpflichtet, sich mit deren Nutzungsordnung sowie mit den Hinweistafeln vertraut zu machen, um die geltenden Sicherheitsregeln an das Kind weiterzugeben.
9. Den Nutzern der Rutsche ist untersagt:
1) ein Kind zum Rutschen zu zwingen,
2) gemeinsam mit anderen Personen, einschließlich Kindern, oder in Gruppen zu rutschen.
3) mit ungewöhnlicher oder ungeeigneter Badebekleidung zu rutschen, z. B. mit Pailletten, Reißverschlüssen, Schnallen, Knöpfen usw.,
4) mit Schmuck oder anderen Gegenständen zu rutschen, die zu Verletzungen führen können,
5) die Rutsche entgegen der Rutschrichtung zu besteigen,
6) mit Anlauf in die Rutsche zu springen,
7) jegliche andere Handlungen vorzunehmen, die das eigene Leben oder die eigene Sicherheit sowie die Sicherheit anderer gefährden können,
8) während des Rutschens anzuhalten oder aufzustehen.
10. Das Rutschen hat ausschließlich in sitzender Position und mit den Füßen in Fahrtrichtung zu erfolgen. Diese Position ist während der gesamten Rutschfahrt beizubehalten. Nach Beendigung des Rutschvorgangs ist der Landebereich im Planschbecken unverzüglich zu verlassen.
11. Alle festgestellten Mängel oder Defekte sind unverzüglich dem Personal der Anlage zu melden.
12. Die Grundsätze der Haftung für sämtliche Schäden sind in der Allgemeinen Hausordnung der Anlage geregelt. Die Unkenntnis der in der Anlage geltenden Ordnungen entbindet den Gast nicht von der Verantwortung für verursachte Schäden.
13.Der Nutzer/Gast ist verpflichtet, den Anweisungen des Badeaufsichtspersonals sowie des übrigen Personals im Zusammenhang mit der Nutzung des Planschbeckens Folge zu leisten, sofern diese der Sicherheit und Ordnung in der Anlage dienen.
14. Personen, die die öffentliche Ordnung, die guten Sitten oder das gesellschaftliche Miteinander stören – insbesondere solche, die eine Gefahr für andere Nutzer des Planschbeckens darstellen, gegen diese Nutzungsordnung, die Hausordnung oder andere in der Anlage geltende Bestimmungen verstoßen oder den Anweisungen des Badeaufsichtspersonals oder anderer Mitarbeiter nicht Folge leisten – können ohne Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte oder sonstiger Leistungen aus der Anlage verwiesen werden. Die Verpflichtung zur Begleichung bestehender Verbindlichkeiten bleibt hiervon unberührt. Darüber hinaus kann der Vorfall gegebenenfalls zur Anzeige gebracht und gerichtlich verfolgt werden. Falls erforderlich, ist das Personal berechtigt, Sicherheitsdienste oder die Polizei hinzuzuziehen.
15. Der Betreiber behält sich das Recht vor, Geräte und Attraktionen der Anlage jederzeit aus Gründen der Wartung, Reparatur, Instandhaltung, Desinfektion des Planschbeckens oder aus anderen, vom Betreiber nicht zu vertretenden Ursachen außer Betrieb zu nehmen.
16. In Angelegenheiten, die in dieser Nutzungsordnung nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Hausordnung der Anlage.
1. Der Whirlpool (im Folgenden „Whirlpool“) ist ein fester Bestandteil der Anlage. Während der Nutzung gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Hausordnung, ergänzt durch die folgenden besonderen Regelungen.
2. Vor der Benutzung des Whirlpools sind die Nutzungsordnung sowie die gesundheitlichen Gegenanzeigen sorgfältig zu lesen und zu beachten.
3. Der Whirlpool steht allen Gästen der Anlage zur Verfügung.
4. Vor dem Badegang ist der gesamte Körper unter der Dusche mit Seife zu reinigen und gründlich mit Wasser abzuspülen.
5. Vor dem Betreten des Whirlpools sind Straßenschuhe und Schmuck abzulegen.
6. Die Nutzung ist ausschließlich Personen gestattet, die gesund sind oder bei denen keine gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen, die eine Gegenanzeige für die Benutzung darstellen.
7. Personen mit Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems, der Atemwege, mit neurologischen Beschwerden, Magen-Darm-Erkrankungen sowie Schwangeren wird empfohlen, den Whirlpool nur mit besonderer Vorsicht und nach ärztlicher Rücksprache zu benutzen.
8. Die Nutzung ist Personen mit ansteckenden Krankheiten, sichtbaren Hauterkrankungen oder mit angelegten Verbänden untersagt.
9. Kinder unter 13 Jahren dürfen den Whirlpool nur in ständiger Begleitung und unter Aufsicht einer volljährigen, zahlenden Begleitperson benutzen.
10. Die Nutzung des Whirlpools unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln ist nicht gestattet.
11. Instruktion zur Nutzung des Whirlpools:
1) Der Ein- und Ausstieg in den Whirlpool hat mit besonderer Vorsicht zu erfolgen.
2) Vorrang hat stets die Person, die den Whirlpool verlässt.
3) Im Whirlpool dürfen sich gleichzeitig maximal 8 Personen aufhalten.
4) Es wird empfohlen, sich nicht länger als 15 Minuten im Whirlpool aufzuhalten.
5) Das Baden im Whirlpool erfolgt ausschließlich in sitzender Position.
6) Den im Whirlpool befindlichen Personen ist untersagt:
a) Handlungen vorzunehmen, die die eigene Sicherheit oder die Sicherheit anderer Gäste gefährden,
b) den Whirlpool zu benutzen, wenn der Zugang offiziell gesperrt ist,
c) andere Personen in den Whirlpool zu stoßen,
d) Gegenstände oder chemische Substanzen (z. B. Shampoos, Seifen, Öle, Badesalze usw.) in den Whirlpool einzubringen,
e) Kopf oder Gesicht unterzutauchen,
f) zu tauchen oder den Atem unter Wasser anzuhalten,
g) an Düsen oder technischen Bedienelementen zu manipulieren,
h) Wasser aus dem Whirlpool zu entnehmen oder auszuschütten.
11. Alle festgestellten Mängel oder Defekte sind unverzüglich dem Personal der Anlage zu melden.
12. Die Grundsätze der Haftung für sämtliche Schäden sind in der Allgemeinen Hausordnung der Anlage geregelt. Die Unkenntnis der in der Anlage geltenden Ordnungen entbindet den Gast nicht von der Verantwortung für verursachte Schäden.
13. Der Gast ist verpflichtet, den Anweisungen des Badeaufsichtspersonals sowie der Mitarbeiter der Anlage im Zusammenhang mit der Nutzung des Whirlpools Folge zu leisten, sofern diese der Sicherheit und Ordnung in der Anlage dienen.
14. Personen, die die öffentliche Ordnung, die guten Sitten oder das gesellschaftliche Miteinander stören – insbesondere solche, die eine Gefahr für andere Nutzer des Whirlpools darstellen, gegen diese Nutzungsordnung, die Hausordnung oder andere in der Anlage geltende Bestimmungen verstoßen oder den Anweisungen des Badeaufsichtspersonals oder anderer Mitarbeiter nicht Folge leisten – können ohne Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte oder sonstiger Leistungen aus der Anlage verwiesen werden. Die Verpflichtung zur Begleichung bestehender Verbindlichkeiten bleibt hiervon unberührt. Darüber hinaus kann der Vorfall gegebenenfalls zur Anzeige gebracht und gerichtlich verfolgt werden. Falls erforderlich, ist das Personal berechtigt, Sicherheitsdienste oder die Polizei hinzuzuziehen.
15. Der Betreiber behält sich das Recht vor, Geräte und Attraktionen der Anlage jederzeit aus Gründen der Wartung, Reparatur, Instandhaltung, Desinfektion des Whirlpools oder aus anderen, vom Betreiber nicht zu vertretenden Ursachen außer Betrieb zu nehmen.
16. In Angelegenheiten, die in dieser Nutzungsordnung nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Hausordnung der Anlage.
NUTZUNGSORDNUNG – WASSERSPIELPLATZ FÜR KINDER (AUSSENBEREICH)
1.Der Wasserspielplatz für Kinder mit den vorhandenen Wasserspielen (im Folgenden „Wasserspielplatz“) ist ein fester Bestandteil der Anlage. Für seine Nutzung gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Hausordnung der Anlage in Verbindung mit den nachfolgenden besonderen Regelungen.
2. Jede Person, die den Wasserspielplatz nutzt, ist verpflichtet, sich vor der Benutzung mit dieser Nutzungsordnung vertraut zu machen.
3. Die Wassertiefe im Bereich des Wasserspielplatzes beträgt zwischen 1 cm und 2 cm.
4. Der Wasserspielplatz ist ausschließlich für Kinder bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres zugänglich und darf nur unter ständiger Aufsicht einer volljährigen Begleitperson mit gültigem Eintrittsticket benutzt werden.
5. Die Aufsichtsperson ist verpflichtet, das Kind während der gesamten Nutzung des Wasserspielplatzes ununterbrochen zu beaufsichtigen und sich stets in einer Entfernung aufzuhalten, die es ermöglicht, das Kind im Blick zu behalten und gleichzeitig vom Kind gesehen zu werden.
6. Die Aufsichtsperson, die den Wasserspielplatz oder die dort vorhandenen Attraktionen nutzt, ist verpflichtet, sich mit deren Nutzungsordnung sowie den Hinweistafeln vertraut zu machen, um die geltenden Sicherheitsregeln an das Kind weiterzugeben.
7. Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres dürfen den Wasserspielplatz nur mit speziellen Schwimmwindeln benutzen.
8. Den Nutzern des Wasserspielplatzes ist untersagt:
1) Handlungen vorzunehmen, die zu einer Beschädigung der Einrichtungen des Wasserspielplatzes führen können,
2) Situationen herbeizuführen, die die eigene Sicherheit oder die Sicherheit anderer gefährden,
3) die Notdurft außerhalb der Toilettenanlagen zu verrichten,
4) zu rennen, andere Personen zu schubsen oder in den Wasserspielplatz zu stoßen,
5) mit Anlauf ins Wasser zu springen,
6) auf Wasserspiele, Mauern, Pflanzkübel oder andere nicht dafür vorgesehene Konstruktionselemente zu steigen oder zu klettern,
7) Speisen oder Getränke in den Wasserspielplatz zu bringen oder dort zu verzehren,
8) gefährliche Gegenstände mitzubringen,
9) im Bereich des Wasserspielplatzes zu rennen.
9. Alle festgestellten Mängel oder Defekte sind unverzüglich dem Personal der Anlage zu melden.
10. Bei Gewitter besteht ein absolutes Nutzungsverbot für den Wasserspielplatz. Den Anweisungen des Badeaufsichtspersonals oder anderer Mitarbeiter der Anlage ist in diesem Fall unbedingt Folge zu leisten.
11. Die Grundsätze der Haftung für sämtliche Schäden sind in der Allgemeinen Hausordnung der Anlage geregelt. Die Unkenntnis der in der Anlage geltenden Ordnungen entbindet den Gast nicht von der Verantwortung für verursachte Schäden.
12. Personen, die die öffentliche Ordnung, die guten Sitten oder das gesellschaftliche Miteinander stören – insbesondere solche, die eine Gefahr für andere Nutzer des Wasserspielplatzes darstellen, gegen diese Nutzungsordnung, die Hausordnung oder andere in der Anlage geltende Bestimmungen verstoßen oder den Anweisungen des Badeaufsichtspersonals oder anderer Mitarbeiter nicht Folge leisten – können ohne Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte oder sonstiger Leistungen aus der Anlage verwiesen werden. Die Verpflichtung zur Begleichung bestehender Verbindlichkeiten bleibt hiervon unberührt. Darüber hinaus kann der Vorfall gegebenenfalls zur Anzeige gebracht und gerichtlich verfolgt werden. Falls erforderlich, ist das Personal berechtigt, Sicherheitsdienste oder die Polizei hinzuzuziehen.
13. Der Betreiber behält sich das Recht vor, Geräte und Attraktionen der Anlage jederzeit aus Gründen der Wartung, Reparatur, Instandhaltung, Desinfektion des Wasserspielplatzes oder aus anderen, vom Betreiber nicht zu vertretenden Ursachen außer Betrieb zu nehmen.
14. In Angelegenheiten, die in dieser Nutzungsordnung nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Hausordnung der Anlage.
1. Das Kinderplanschbecken mit den darin befindlichen Wasserspielen (im Folgenden „Planschbecken“) ist ein fester Bestandteil der Anlage. Für seine Nutzung gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Hausordnung der Anlage in Verbindung mit den nachfolgenden besonderen Regelungen.
2. Jede Person, die das Planschbecken nutzt, ist verpflichtet, sich vor der Benutzung mit dieser Nutzungsordnung vertraut zu machen.
3. Die Wassertiefe des Planschbeckens beträgt zwischen 0,15 m und 0,30 m.
4. Das Planschbecken ist ausschließlich für Kinder von 3 bis 12 Jahren zugänglich und darf nur unter ständiger Aufsicht einer volljährigen Begleitperson mit gültigem Eintrittsticket genutzt werden.
5. Die Aufsichtsperson ist verpflichtet, das Kind während der gesamten Nutzung des Planschbeckens und seiner Wasserspiele ununterbrochen zu beaufsichtigen und sich stets in einer Entfernung zum Wasserspiegel aufzuhalten, die es ermöglicht, das Kind im Blick zu behalten und gleichzeitig vom Kind gesehen zu werden. Wenn es die Sicherheit des Kindes erfordert, hat die Aufsichtsperson jederzeit physischen Kontakt zum Kind zu halten.
6. Den Nutzern des Planschbeckens ist untersagt:
1) Handlungen vorzunehmen, die zu einer Beschädigung der Einrichtungen des Planschbeckens führen können,
2) Situationen herbeizuführen, die die eigene Sicherheit oder die Sicherheit anderer gefährden,
3) Verrichten der Notdurft außerhalb der Toilettenanlagen,
4) im Planschbecken zu rennen, andere Personen zu schubsen oder in das Becken zu stoßen,
5) mit Anlauf ins Wasser zu springen,
6) auf Wasserspiele, Mauern, Pflanzkübel oder andere nicht dafür vorgesehene Konstruktionselemente zu steigen oder zu klettern,
7) Speisen oder Getränke in das Planschbecken zu bringen oder dort zu verzehren,
8) gefährliche Gegenstände mitzubringen.
8. Die Aufsichtsperson, die die Rutsche oder andere Attraktionen im Bereich des Planschbeckens nutzt, ist verpflichtet, sich mit deren Nutzungsordnung sowie mit den Hinweistafeln vertraut zu machen, um die geltenden Sicherheitsregeln an das Kind weiterzugeben.
9. Den Nutzern der Rutsche ist untersagt:
1) ein Kind zum Rutschen zu zwingen,
2) gemeinsam mit anderen Personen, einschließlich Kindern, oder in Gruppen zu rutschen.
3) mit ungewöhnlicher oder ungeeigneter Badebekleidung zu rutschen, z. B. mit Pailletten, Reißverschlüssen, Schnallen, Knöpfen usw.,
4) mit Schmuck oder anderen Gegenständen zu rutschen, die zu Verletzungen führen können,
5) die Rutsche entgegen der Rutschrichtung zu besteigen,
6) mit Anlauf in die Rutsche zu springen,
7) jegliche andere Handlungen vorzunehmen, die das eigene Leben oder die eigene Sicherheit sowie die Sicherheit anderer gefährden können,
8) während des Rutschens anzuhalten oder aufzustehen.
10. Das Rutschen hat ausschließlich in sitzender Position und mit den Füßen in Fahrtrichtung zu erfolgen. Diese Position ist während der gesamten Rutschfahrt beizubehalten. Nach Beendigung des Rutschvorgangs ist der Landebereich im Planschbecken unverzüglich zu verlassen.
11. Bei Gewitter besteht ein absolutes Nutzungsverbot für das Planschbecken. Den Anweisungen des Badeaufsichtspersonals oder anderer Mitarbeiter der Anlage ist in diesem Fall unbedingt Folge zu leisten.
12. Alle festgestellten Mängel oder Defekte sind unverzüglich dem Personal der Anlage zu melden.
13. Die Grundsätze der Haftung für sämtliche Schäden sind in der Allgemeinen Hausordnung der Anlage geregelt. Die Unkenntnis der in der Anlage geltenden Ordnungen entbindet den Gast nicht von der Verantwortung für verursachte Schäden.
14. Der Nutzer/Gast ist verpflichtet, den Anweisungen des Badeaufsichtspersonals sowie des übrigen Personals im Zusammenhang mit der Nutzung des Planschbeckens Folge zu leisten, sofern diese der Sicherheit und Ordnung in der Anlage dienen.
15. Personen, die die öffentliche Ordnung, die guten Sitten oder das gesellschaftliche Miteinander stören – insbesondere solche, die eine Gefahr für andere Nutzer des Planschbeckens darstellen, gegen diese Nutzungsordnung, die Hausordnung oder andere in der Anlage geltende Bestimmungen verstoßen oder den Anweisungen des Badeaufsichtspersonals oder anderer Mitarbeiter nicht Folge leisten – können ohne Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte oder sonstiger Leistungen aus der Anlage verwiesen werden. Die Verpflichtung zur Begleichung bestehender Verbindlichkeiten bleibt hiervon unberührt. Darüber hinaus kann der Vorfall gegebenenfalls zur Anzeige gebracht und gerichtlich verfolgt werden. Falls erforderlich, ist das Personal berechtigt, Sicherheitsdienste oder die Polizei hinzuzuziehen.
16. Der Betreiber behält sich das Recht vor, Geräte und Attraktionen der Anlage jederzeit aus Gründen der Wartung, Reparatur, Instandhaltung, Desinfektion des Planschbeckens oder aus anderen, vom Betreiber nicht zu vertretenden Ursachen außer Betrieb zu nehmen.
17. In Angelegenheiten, die in dieser Nutzungsordnung nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Hausordnung der Anlage.
1.Das Kinderplanschbecken mit den darin befindlichen Wasserspielen (im Folgenden „Planschbecken“) ist ein fester Bestandteil der Anlage. Für seine Nutzung gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Hausordnung der Anlage in Verbindung mit den nachfolgenden besonderen Regelungen.
2.Jede Person, die das Planschbecken nutzt, ist verpflichtet, sich vor der Benutzung mit dieser Nutzungsordnung vertraut zu machen.
3. Die Wassertiefe des Planschbeckens beträgt zwischen 0,15 m und 0,30 m.
4. Das Planschbecken ist ausschließlich für Kinder von 6 bis 12 Jahren zugänglich und darf nur unter ständiger Aufsicht einer volljährigen Begleitperson mit gültigem Eintrittsticket genutzt werden.
5. Die Aufsichtsperson ist verpflichtet, das Kind während der gesamten Nutzung des Planschbeckens und seiner Wasserspiele ununterbrochen zu beaufsichtigen und sich stets in einer Entfernung zum Wasserspiegel aufzuhalten, die es ermöglicht, das Kind im Blick zu behalten und gleichzeitig vom Kind gesehen zu werden. Wenn es die Sicherheit des Kindes erfordert, hat die Aufsichtsperson jederzeit physischen Kontakt zum Kind zu halten.
6. Den Nutzern des Planschbeckens ist untersagt:
1) Handlungen vorzunehmen, die zu einer Beschädigung der Einrichtungen des Planschbeckens führen können,
2) Situationen herbeizuführen, die die eigene Sicherheit oder die Sicherheit anderer gefährden,
3) Verrichten der Notdurft außerhalb der Toilettenanlagen,
4) im Planschbecken zu rennen, andere Personen zu schubsen oder in das Becken zu stoßen,
5) mit Anlauf ins Wasser zu springen,
6) auf Wasserspiele, Mauern, Pflanzkübel oder andere nicht dafür vorgesehene Konstruktionselemente zu steigen oder zu klettern,
7) Speisen oder Getränke in das Planschbecken zu bringen oder dort zu verzehren,
8) gefährliche Gegenstände mitzubringen.
8. Die Aufsichtsperson, die die Rutsche oder andere Attraktionen im Bereich des Planschbeckens nutzt, ist verpflichtet, sich mit deren Nutzungsordnung sowie mit den Hinweistafeln vertraut zu machen, um die geltenden Sicherheitsregeln an das Kind weiterzugeben.
9. Den Nutzern der Rutsche ist untersagt:
1) ein Kind zum Rutschen zu zwingen,
2) gemeinsam mit anderen Personen, einschließlich Kindern, oder in Gruppen zu rutschen.
3) mit ungewöhnlicher oder ungeeigneter Badebekleidung zu rutschen, z. B. mit Pailletten, Reißverschlüssen, Schnallen, Knöpfen usw.,
4) mit Schmuck oder anderen Gegenständen zu rutschen, die zu Verletzungen führen können,
5) die Rutsche entgegen der Rutschrichtung zu besteigen,
6) mit Anlauf in die Rutsche zu springen,
7) jegliche andere Handlungen vorzunehmen, die das eigene Leben oder die eigene Sicherheit sowie die Sicherheit anderer gefährden können,
8) während des Rutschens anzuhalten oder aufzustehen.
10. Das Rutschen hat ausschließlich in sitzender Position und mit den Füßen in Fahrtrichtung zu erfolgen. Diese Position ist während der gesamten Rutschfahrt beizubehalten. Nach Beendigung des Rutschvorgangs ist der Landebereich im Planschbecken unverzüglich zu verlassen.
11. Alle festgestellten Mängel oder Defekte sind unverzüglich dem Personal der Anlage zu melden.
12. Die Grundsätze der Haftung für sämtliche Schäden sind in der Allgemeinen Hausordnung der Anlage geregelt. Die Unkenntnis der in der Anlage geltenden Ordnungen entbindet den Gast nicht von der Verantwortung für verursachte Schäden.
13. Der Nutzer/Gast ist verpflichtet, den Anweisungen des Badeaufsichtspersonals sowie des übrigen Personals im Zusammenhang mit der Nutzung des Planschbeckens Folge zu leisten, sofern diese der Sicherheit und Ordnung in der Anlage dienen.
14. Personen, die die öffentliche Ordnung, die guten Sitten oder das gesellschaftliche Miteinander stören – insbesondere solche, die eine Gefahr für andere Nutzer des Planschbeckens darstellen, gegen diese Nutzungsordnung, die Hausordnung oder andere in der Anlage geltende Bestimmungen verstoßen oder den Anweisungen des Badeaufsichtspersonals oder anderer Mitarbeiter nicht Folge leisten – können ohne Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte oder sonstiger Leistungen aus der Anlage verwiesen werden. Die Verpflichtung zur Begleichung bestehender Verbindlichkeiten bleibt hiervon unberührt. Darüber hinaus kann der Vorfall gegebenenfalls zur Anzeige gebracht und gerichtlich verfolgt werden. Falls erforderlich, ist das Personal berechtigt, Sicherheitsdienste oder die Polizei hinzuzuziehen.
15. Der Betreiber behält sich das Recht vor, Geräte und Attraktionen der Anlage jederzeit aus Gründen der Wartung, Reparatur, Instandhaltung, Desinfektion des Planschbeckens oder aus anderen, vom Betreiber nicht zu vertretenden Ursachen außer Betrieb zu nehmen.
16. In Angelegenheiten, die in dieser Nutzungsordnung nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Hausordnung der Anlage.
§ 9. REGELN FÜR DIE NUTZUNG DER SAUNAZONE
1. Die Nutzung der Saunazone ist ausschließlich Personen über 17 Jahren und Personen mit gutem Gesundheitszustand gestattet. Mit dem Betreten der Saunazone bestätigt der Gast, dass sein Gesundheitszustand die Nutzung dieser Form der Erholung zulässt.
2. Der Zutritt zu den Saunen ist insbesondere untersagt für Personen:
a) unter dem Einfluss von Alkohol, unter dem Einfluss von psychotropen Substanzen oder anderen berauschenden Mitteln,
b) mit ansteckenden Hautkrankheiten,
c) mit Infektionen,
d) mit viralen (z. B. Grippe) oder bakteriellen Infektionen,
e) mit Tuberkulose,
f) mit Erkrankungen, die sich durch plötzliche Anfälle äußern, wie z. B. Epilepsie,
g) während der ersten drei Monate nach einem Schlaganfall,
h) mit Venenentzündungen,
i) mit Störungen des Kreislaufsystems.
WICHTIG: Frauen während der Menstruation sowie schwangere Frauen sollten Saunen und Dampfbäder nicht nutzen, da dies ein Risiko für ihre Gesundheit darstellen kann.
3. Jeder Gast, der die Saunazone nutzt, muss Badeschuhe, ein Handtuch oder ein Pareo mitführen. Die Saunazone ist ein textilfreier Bereich. Das bedeutet, dass Personen, die diesen Bereich betreten, ihre Badekleidung ablegen und sich mit einem Handtuch bedecken müssen. Der Aufenthalt nackt in Verkehrsbereichen und Ruhebereichen ist untersagt. Der Aufenthalt nackt ist in Saunakabinen und Dampfbädern zulässig, sofern die Intimbereiche bedeckt sind. Badeschuhe und Bademäntel sind vor dem Betreten der Sauna- oder Dampfbadkabine abzulegen. Aus hygienischen Gründen muss der gesamte Körper, einschließlich der Füße, in der Sauna auf einem Handtuch liegen, sodass kein Körperteil direkten Kontakt mit den Holzflächen hat.
4. Das Mitbringen und die Nutzung von Mobiltelefonen sowie Aufnahmegeräten im Saunabereich sind untersagt.
5. Die Bedienung der Saunen und der sich darin befindlichen Geräte darf ausschließlich durch das Personal der Anlage erfolgen.
6. Die Verwendung eigener Flüssigkeiten, Emulsionen, Öle oder anderer Substanzen in Dampfbädern oder Saunen sowie das Berühren der Wärmeversorgungsanlagen ist untersagt.
7. Das Ablegen jeglicher Gegenstände (z. B. Handtücher, Pareos) in der Nähe des Ofens oder auf dem Ofen ist untersagt.
8. Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen im Saunabereich sind untersagt.
9. Zur Gewährleistung der Hygiene ist der Gast verpflichtet, vor dem Betreten der Sauna sowie nach deren Nutzung zu duschen. Vor dem Betreten der Sauna ist sämtlicher Metallschmuck (z. B. Gold, Silber) abzulegen.
10. Saunaaufgüsse dürfen ausschließlich von hierzu befugten Personen durchgeführt werden. Regeln für die Teilnahme an Saunazeremonien, Sondersitzungen und Saunaabenden:
a) Saunazeremonie – eine Anwendung in der Trockensauna unter Verwendung speziell vorbereiteter Duftstoffe (z. B. Öle, Konzentrate, Harze), durchgeführt durch einen Saunameister zur Verteilung von Dampf und warmer Luft in der Saunakabine. Die Teilnahme an der Zeremonie richtet sich nach der Reihenfolge des Einlasses,
b) Sonderzeremonien – eine erweiterte Anwendung in der Trockensauna oder im Dampfbad unter Verwendung speziell vorbereiteter Duftstoffe (Öle, Konzentrate, Harze), durchgeführt durch einen Saunameister zur Verteilung von Dampf und warmer Luft in der Saunakabine, unter zusätzlicher Verwendung von Kosmetikprodukten. Die Sitzung ist zusätzlich kostenpflichtig,
c) Saunaabende – eine mehrstündige Saunazeremonie, die von einem Saunameister geleitet wird, der für den Komfort und die Sicherheit der Teilnehmer sorgt. Saunaabende sind thematisch gestaltet; daher stellt der Saunameister während der Zeremonie in der Trockensauna Geschichten vor, die mit dem Leitmotiv der Veranstaltung verbunden sind. Zusätzlich können zwischen den Dampfbadsitzungen Peelings und Kosmetikprodukte genutzt werden. Während der Saunaabende stehen den Gästen auch vom Personal der Anlage vorbereitete Snacks zur Verfügung. Dauer eines Saunaabends – bis zu 4 (vier) Stunden. Saunaabende sind Veranstaltungen ausschließlich für volljährige Personen. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt; eine vorherige Reservierung ist erforderlich.
1. Die Nutzung des Fitnessstudios ist nach Kenntnisnahme dieser Regulationsordnung zulässig.
2. Das Fitnessstudio ist täglich von 10:00 Uhr bis 21:00 Uhr geöffnet.
3. Das Fitnessstudio steht Hotelgästen im Rahmen der für den Aufenthalt entrichteten Gebühr und ausschließlich während der bezahlten Hoteltage sowie externen Nutzern nach vorheriger Entrichtung der im Preisverzeichnis festgelegten Gebühr zur Verfügung.
4. Zur Nutzung des Fitnessstudios sind Gäste und Einzelkunden berechtigt, die das 17. Lebensjahr vollendet haben.
5. Im Fitnessstudio sind Sportbekleidung sowie saubere Wechselsportschuhe vorgeschrieben.
6. Vor Beginn des Trainings ist der Gast verpflichtet, seine Hände mit dem bereitgestellten Desinfektionsmittel zu desinfizieren.
7. Das Mitbringen und der Verzehr von Speisen und Getränken ist untersagt, mit Ausnahme von Wasser.
8. Im Fitnessstudiobereich ist untersagt:
a) das Laufen (dies gilt nicht für Laufbänder),
b) die Nutzung von Geräten und Trainingsausrüstung entgegen ihrer Zweckbestimmung,
c) das Mitbringen von Gegenständen, die eine Gefahr für die Gesundheit der Nutzer darstellen (insbesondere scharfe Werkzeuge, Glasbehälter, Dosen usw.),
d) der Zutritt oder Aufenthalt von Personen unter dem Einfluss von Alkohol, berauschenden oder psychotropen Substanzen,
e) die Beschädigung von Fitnessgeräten,
f) das Vermüllen oder Verunreinigen der Räumlichkeiten,
g) das Rauchen von Tabak,
h) das Mitbringen von Gegenständen, die den Verkehr innerhalb der Anlage behindern.
9. Nach jeder Nutzung ist der Gast verpflichtet, die Trainingsgeräte mit den im Fitnessstudio bereitgestellten Einweghandtüchern und Desinfektionsmitteln zu reinigen.
10. Die Gäste sind verpflichtet, die in der Fitnesszone zur Verfügung gestellten Räume, Geräte und Ausrüstungen entsprechend ihrer Zweckbestimmung zu nutzen. Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die durch den Gast verursacht wurden und diesem zuzurechnen sind, insbesondere infolge der Nutzung von Geräten entgegen ihrer Zweckbestimmung, einschließlich der Nutzung entgegen den Bedienungsanleitungen oder den Anweisungen des Personals der Anlage.
11. Die Gäste haften für Schäden an Trainingsgeräten und Maschinen, die durch ihr Verschulden entstehen, insbesondere infolge der Nichtkenntnisnahme der Bedienungsanleitungen oder unsachgemäßer Nutzung.