Allgemeine Geschäftsbedingungen des AQUA RESORT

AQUA RESORT-Regelungen

Sehr geehrte Damen und Herren, die Direktion des Aqua Resort schätzt Ihre Kooperation bei der Einhaltung dieser Hausordnung sehr. Sie dient dazu, unseren Gästen einen ruhigen und sicheren Aufenthalt zu gewährleisten. Diese Seite enthält die Bestimmungen, die für Dienstleistungsverträge gelten, die durch das Aqua Resort mit dem Kunden abgeschlossen werden, der nach Vertragsschluss als Gast der Anlage gilt. Als Abschluss eines Dienstleistungsvertrags gilt eine erfolgreich geleistete Zahlung durch den Kunden. Bitte lesen Sie diese Bestimmungen sorgfältig durch, bevor Sie einen Dienstleistungsvertrag abschließen. Die vom Aqua Resort angebotenen Leistungen umfassen: Beherbergung, Gastronomie, Unterhaltung, Internet, Erholung und Entspannung sowie touristische Dienstleistungen.

§ 1

Das Aqua Resort in Misdroy ist eine ganzjährig geöffnete Einrichtung und steht rund um die Uhr, sieben Tage die Woche, zur Verfügung.

Zimmer werden tageweise vermietet.

Ein Aufenthaltstag beginnt am Anreisetag um 16:00 Uhr und endet am folgenden Tag um 11:00 Uhr.

Der Gast ist verpflichtet, die Aufenthaltsdauer anzugeben und die Zahlung für den Aufenthalt am Anreisetag zu leisten. Eine spätere Zahlung ist nur möglich, wenn am Anreisetag eine Kreditkartenautorisierung vorgenommen wurde.

Gibt der Gast beim Check-in keine Aufenthaltsdauer an, gilt das Zimmer als für eine Nacht gemietet.

Gäste müssen sich beim Check-in mit einem Personalausweis oder Reisepass registrieren.

§ 2

Wünscht der Gast eine Verlängerung des Aufenthalts über den bei der Ankunft angegebenen Zeitraum hinaus, muss er dies bis spätestens 19:00 Uhr am Vortag des geplanten Abreisetages an der Rezeption anmelden.

Die Unterkunft berücksichtigt den Wunsch nach Verlängerung des Aufenthalts vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Zimmern.

Für eine Verlängerung des Aufenthalts ist der Gast verpflichtet, die Hälfte des regulären Zimmerpreises zu zahlen. Wird der Aufenthalt um mehr als 8 Stunden verlängert, gilt dies als Buchung einer weiteren Übernachtung gemäß der aktuellen Preisliste, es sei denn, das Hotel trifft mit dem Gast eine individuelle Vereinbarung.

§ 3

Die Weitergabe des Zimmers an Dritte ist nicht gestattet – auch dann nicht, wenn der Zeitraum, für den der Aufenthalt bezahlt wurde, noch nicht abgelaufen ist.

Nicht registrierte Personen dürfen sich zwischen 9:00 und 22:00 Uhr im Zimmer aufhalten. Nach 22:00 Uhr sind alle zusätzlichen Gäste beim Empfang anzumelden. Die Verantwortung für die Anmeldung liegt bei dem Gast, der das Zimmer gemietet hat. Für jede angemeldete Zusatzperson werden entsprechende Gebühren gemäß der gültigen Preisliste erhoben.

Die Unterkunft behält sich das Recht vor, Gästen die Aufnahme zu verweigern, die bei einem früheren Aufenthalt grob gegen die Hausordnung verstoßen, Eigentum des Hotels oder anderer Gäste beschädigt, Personen – darunter Gäste, Mitarbeitende oder andere in der Unterkunft anwesende Personen – verletzt oder auf andere Weise den Aufenthalt oder Betrieb im Aqua Resort erheblich gestört haben.

§ 4

Die Unterkunft bietet ihre Leistungen entsprechend ihrer Kategorie und dem geltenden Standard an. Sollte es Bedenken hinsichtlich der Servicequalität geben, werden Gäste gebeten, diese umgehend an der Rezeption zu melden, um eine schnelle Reaktion und mögliche Abhilfe zu ermöglichen.

Die Einrichtung verpflichtet sich, Folgendes sicherzustellen:

a. Angemessene Bedingungen für einen ungestörten und erholsamen Aufenthalt,

b. Sicherheit der Gäste, einschließlich des Schutzes personenbezogener Daten, es sei denn, autorisierte Strafverfolgungsbehörden verlangen deren Offenlegung,

c. Professionellen und höflichen Service im Rahmen aller angebotenen Dienstleistungen,

d. Reinigung des Zimmers sowie gegebenenfalls notwendige Reparaturen während der Abwesenheit des Gastes,

e. Technisch einwandfreie Dienstleistungen; bei nicht sofort behebbaren Mängeln wird sich die Einrichtung bemühen, das Zimmer zu tauschen oder anderweitig Abhilfe zu schaffen.

§ 5

Auf Wunsch des Gastes stellt die Unterkunft folgende Dienstleistungen kostenlos zur Verfügung:

a. Auskunft zu Aufenthalt, Anreise sowie zu zusätzlichen Freizeitangeboten,

b. Gepäckaufbewahrung (die Unterkunft behält sich das Recht vor, Gepäck außerhalb der Aufenthaltsdaten des Gastes oder Gegenstände, die nicht als persönliches Gepäck gelten, abzulehnen),

c. Verwahrung von Wertgegenständen im Safe an der Rezeption.

§ 6

Die Unterkunft haftet für Verlust oder Beschädigung von Gegenständen, die von Gästen eingebracht wurden, im Rahmen der Artikel 546–852 des polnischen Zivilgesetzbuchs, sofern nicht durch gesonderte Vereinbarung – etwa durch diese Hausordnung oder die Parkordnung – etwas anderes geregelt ist.

Etwaige Schäden sind unverzüglich nach ihrer Feststellung an der Rezeption zu melden.

Wertgegenstände sollten im Zimmersafe aufbewahrt oder zur sicheren Verwahrung an der Rezeption übergeben werden. Die Unterkunft übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände, die weder im Safe noch an der Rezeption deponiert wurden.

§ 7

Die Unterkunft übernimmt keine Haftung für Beschädigung oder Verlust eines Fahrzeugs des Gastes, wenn dieses nicht auf dem dafür vorgesehenen Parkplatz abgestellt wurde.

Die Nutzungsbedingungen des Parkplatzes im Aqua Resort sind in der Parkordnung geregelt.

§ 8

In der Unterkunft gilt Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr am Folgetag.

Das Verhalten der Gäste und der Nutzer der Unterkunft darf die Ruhe und Erholung anderer Gäste nicht stören. Die Unterkunft ist nicht berechtigt, einem Gast sofort weitere Leistungen zu verweigern, wenn gegen diese Regel verstoßen wird. Ein Verstoß muss zunächst mit einem Hinweis auf mögliche Konsequenzen weiteren ordnungswidrigen Verhaltens geahndet werden.

§ 9

Beim Verlassen des Zimmers ist stets zu prüfen, ob die Eingangstür ordnungsgemäß verschlossen ist. Der Zugang zu den Apartments erfolgt über Magnetkarten, die bei der Anmeldung an der Rezeption programmiert und ausgegeben werden. Im Falle eines Kartenverlusts wird der Gast gebeten, dies umgehend an der Rezeption zu melden. Die Rezeption ist in der Lage, ein Duplikat der Magnetkarte auszustellen und die verlorene Karte zu sperren.

Der Gast haftet finanziell für alle Schäden oder Zerstörungen an der Ausstattung oder den technischen Einrichtungen des Objekts, die durch ihn selbst oder durch seine Besucher verursacht wurden.

Aus Gründen des Brandschutzes ist die Verwendung von Heizgeräten, elektrischen Bügeleisen und ähnlichen Geräten, die nicht zur festen Ausstattung des Zimmers gehören, in den Hotelzimmern untersagt.

§ 10

Persönliche Gegenstände, die von einem abreisenden Gast im Zimmer zurückgelassen werden, werden an die vom Gast angegebene Adresse gesendet. Falls keine Anweisung erfolgt, bewahrt die Unterkunft diese Gegenstände für einen Zeitraum von drei Monaten auf.

§ 11

Haustiere dürfen im Hotelzimmer des Gastes gegen eine zusätzliche Gebühr von 90 PLN brutto pro Nacht und Tier untergebracht werden.

§ 12

Der Gast ist verpflichtet, die Zimmereinrichtung ordnungsgemäß und ihrem Zweck entsprechend zu nutzen. Im Falle von Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch haftet der Gast für beschädigte oder zerstörte Gegenstände und ist verpflichtet, die Kosten für deren Reparatur oder Ersatz zu tragen.

Die Kosten für Beschädigungen oder Zerstörungen im Zimmer werden individuell von externen Fachfirmen ermittelt, die auf die jeweilige Art der beschädigten oder zerstörten Gegenstände spezialisiert sind.

§ 13

Gäste und ihre Begleitpersonen, für die sie verantwortlich sind, verpflichten sich, in den Zimmern nicht zu rauchen. Im gesamten Objekt gilt ein absolutes Rauchverbot. Bei Verstößen gegen dieses Verbot kann eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000 PLN pro festgestelltem Verstoß erhoben werden.

§ 14

Während ihres gesamten Aufenthalts im Aqua Resort müssen Kinder unter 13 Jahren unter ständiger Aufsicht von Erwachsenen stehen. Die Erziehungsberechtigten haften für das Verhalten der Kinder, einschließlich etwaiger verursachter Schäden oder Verletzungen.

Parkordnung

PARKORDNUNG

§ 1

Diese Ordnung regelt die Nutzungsbedingungen für den Parkplatz auf dem Gelände des Aqua Resort in Międzyzdroje.

Der Parkplatz umfasst markierte Stellplätze in der Tiefgarage.

Für die Dauer des Check-ins stehen 3 Stellplätze zur Verfügung, die nicht der kommunalen Parkgebühr unterliegen. Diese befinden sich vor dem Haupteingang des Aqua Resorts – mit einer maximalen Parkdauer von 15 Minuten.

Der Parkplatz ist unbewacht.

Der Parkplatz ist ausschließlich für Gäste des Aqua Resorts bestimmt, die die in § 6 dieser Ordnung genannte Parkgebühr entrichten (im Folgenden: Nutzer).

Der Parkplatz ist ausschließlich für Personenkraftwagen vorgesehen. Fahrzeuge mit LPG-Antrieb sind nicht zugelassen.

§ 2

1. Mit dem Einfahren auf das Parkplatzgelände schließt der Nutzer einen Mietvertrag über einen Stellplatz zu den in dieser Ordnung festgelegten Bedingungen ab.

2. Der Mietvertrag für den Stellplatz wird für die Dauer der Anmietung eines Apartments (Zimmers) im Aqua Resort oder für einen kürzeren Zeitraum, der an der Rezeption vereinbart wird, abgeschlossen.

3. Das Aqua Resort übernimmt keine Haftung für Schäden an Fahrzeugen auf dem Parkplatz, an deren Ausstattung oder an im Fahrzeug zurückgelassenen Gegenständen, insbesondere:

1) Schäden infolge höherer Gewalt, Witterungseinflüssen, Diebstahl, Einbruch oder Raub;

2) Schäden durch Unfälle oder andere Nutzer oder Fahrzeuge auf dem Parkplatz.

§ 3

Mit dem Befahren des Parkplatzes erklärt sich der Nutzer mit dieser Ordnung einverstanden und verpflichtet sich, deren Bestimmungen einzuhalten.

§ 4

1. Der Nutzer haftet für alle Schäden, die durch sein Fahrzeug verursacht werden oder im Zusammenhang mit der Nutzung des Stellplatzes entstehen, insbesondere bei Verschmutzungen durch auslaufende Flüssigkeiten (z. B. Öl).

2. Der Nutzer haftet auch für das Verhalten und verursachte Schäden von Begleitpersonen oder Personen, die das Fahrzeug des Nutzers führen.

3. Das Parken ist nur auf dem von einem Mitarbeiter der Rezeption oder dem Wohnungseigentümer zugewiesenen Stellplatz gestattet. Andernfalls kann das Fahrzeug auf Kosten des Eigentümers abgeschleppt werden.

4. Es ist verboten, Fahrzeuge mit brennbaren, ätzenden, explosiven oder anderweitig gefährlichen Stoffen auf das Gelände zu fahren.

5. Der Handel aus abgestellten Fahrzeugen ist verboten.

6. Fahrzeuge müssen vom Nutzer abgeschlossen, gesichert und mit ausgeschaltetem Motor abgestellt werden.


§ 5

Auf dem Parkplatz ist Folgendes verboten:

1) offenes Feuer oder Rauchen,

2) Alkoholkonsum,

3) Aufenthalt von Kindern unter 16 Jahren ohne elterliche Aufsicht,

4) Waschen oder Staubsaugen von Fahrzeugen.

§ 6

1. Die Parkgebühr beträgt in den Monaten Juli–August: online 75 PLN (fünfundsiebzig Zloty) / vor Ort 80 PLN (achtzig Zloty); in den übrigen Monaten: online 55 PLN (fünfundfünfzig Zloty) / vor Ort 60 PLN (sechzig Zloty) – pro angefangene 24 Stunden.

Die genannten Preise sind Bruttopreise inkl. 23 % Mehrwertsteuer.

2. Der Parktag entspricht dem Hoteltag – Beginn um 16:00 Uhr, Ende um 11:00 Uhr am Folgetag.

§ 7

1. Beschwerden oder Anträge im Zusammenhang mit der Parkplatznutzung sind an folgende E-Mail-Adresse zu senden:

recepcja@aqua-resort.pl

2. Das Aqua Resort erklärt, dass es im Falle der Ablehnung einer Reklamation nicht beabsichtigt, ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren einzuleiten oder daran teilzunehmen (gemäß dem Gesetz vom 23. September 2016 über die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten, polnisches Gesetzblatt 2016, Pos. 1823).

ALLGEMEINE HAUSORDNUNG DER ANLAGE

§ 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.  Betreiber der Aquapark-Anlage in der ul. Bosmańska 1 in Międzyzdroje ist die HM Sp. z o.o. mit Sitz in 05-500 Piaseczno, ul. Pawia 7, Lokal 96, eingetragen im Unternehmerregister des Landesgerichtsregisters, geführt beim Amtsgericht für die Hauptstadt Warschau, 14. Wirtschaftsabteilung des Landesgerichtsregisters, unter der NummerKRS 1094353, Steuernummer (NIP) 1231298655, Unternehmensnummer (Regon) 361559443, mit einem Stammkapital von 385.000,00 PLN (im Folgenden „Betreiber“).
2. Die Aquapark-Anlage ist ein Ort der Erholung, des Spiels und der aktiven Freizeitgestaltung für alle Gäste. Zweck dieser Hausordnung sowie der ergänzenden Bereichsordnungen, die die Nutzung der Anlage regeln, ist es, die Sicherheit aller Personen (Gäste, Mitarbeiter und sonstige Anwesende) zu gewährleisten, den Schutz des Eigentums sicherzustellen, Ordnung und Sauberkeit in der Anlage zu bewahren sowie die Rechte und Pflichten des Betreibers und der Gäste – einschließlich der Haftungsbestimmungen – verbindlich festzulegen.
3. Mit dem Betreten und der Nutzung der Anlage bestätigt der Gast, diese Hausordnung zur Kenntnis genommen und deren Inhalt akzeptiert zu haben.

§ 2. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Für die Zwecke dieser Hausordnung sowie sonstiger Regelungen im Zusammenhang mit dem Aquapark gelten die nachfolgenden Begriffsdefinitionen:
1)  „Gast“ – jede Person, die im Besitz einer Eintrittskarte ist, die gemäß den vom Betreiber festgelegten Verfahren erworben wurde, oder die vom Betreiber auf anderer Grundlage zum Zutritt zur Anlage berechtigt wurde. Ausgenommen hiervon sind Bauunternehmer, Subunternehmer sowie sonstige Dritte, die Dienstleistungen für den Betreiber erbringen. Als Gast gilt auch jede im Hotel Aqua Resort gemeldete Person, die die Anlage nutzt.
2) „Hausordnung der Anlage“ – diese Hausordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung, die sowohl innerhalb der Anlage als auch auf der Website der Anlage einsehbar ist.
3)  „Betreiber“ – die HM Sp. z o.o. mit Sitz in Piaseczno.
4) „Preisliste“ – ein Dokument, in dem unter anderem die Eintrittspreise, Sonderangebote sowie die Preise bestimmter zusätzlicher Dienstleistungen festgelegt sind. Die Preisliste ist an den Kassen der Anlage sowie auf deren Website einsehbar.
5)„Mitarbeiter der Anlage“, „Personal“ – sämtliche Angestellten, Bevollmächtigten und Mitglieder der Geschäftsführung des Betreibers sowie sonstige Mitglieder des Serviceteams der Anlage.
6) „Aquapark-Anlage“ oder „Anlage“ – die in der ul. Bosmańska 1 in Międzyzdroje gelegene Einrichtung einschließlich des Gebäudes und der angrenzenden Außenflächen (einschließlich Parkplatz).
7)   „Bereich“ – der Wassererholungsbereich, der Saunabereich, der Fitness- und Kraftraumbereich sowie der Wellness- & Spa-Bereich.

§ 3. ALLGEMEINE NUTZUNGSBESTIMMUNGEN DER ANLAGE

1.  Die Anlage ist während der Sommersaison (Juni bis September) täglich von 08:00 bis 22:00 Uhr geöffnet und während der Wintersaison (Oktober bis Mai) von 10:00 bis 21:00 Uhr – ausgenommen an folgenden Tagen:
a) an Tagen, an denen Freizeitveranstaltungen oder Sportwettkämpfe stattfinden,
b) an gesetzlichen Feiertagen wie Neujahr, Ostern, Fronleichnam, Allerheiligen und Weihnachten,
c) an Tagen, an denen der Betrieb aufgrund technischer Störungen oder notwendiger Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten nicht möglich ist.
2. Informationen zu geänderten Öffnungszeiten werden gut sichtbar an den Kassen bekannt gegeben.
3. Aus wichtigem Anlass kann das Personal den Zutritt zur Anlage vorübergehend einschränken, insbesondere wenn die zulässige Höchstzahl gleichzeitig anwesender Gäste erreicht ist.
4. Vor dem Betreten und der Nutzung der Anlage ist jeder Besucher verpflichtet, die Hausordnung zur Kenntnis zu nehmen und deren Bestimmungen während des gesamten Aufenthalts einzuhalten. Jeder Gast ist verpflichtet:
a)  die auf Informationstafeln und Schildern in der Anlage angegebenen Gebote und Verbote zu beachten,
b) den Anweisungen des Personals, insbesondere des Rettungs- und Aufsichtspersonals, Folge zu leisten,
c) die allgemein geltenden gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Darüber hinaus sind die ergänzenden Nutzungsordnungen für die einzelnen Bereiche, Einrichtungen und Attraktionen (z. B. Schwimmbecken, Rutschen, Saunen, SPA, Fitnessbereiche) einzuhalten.
5.Bei Fragen zur Hausordnung oder zur Nutzung bestimmter Bereiche, Attraktionen oder Dienstleistungen steht das Personal jederzeit zur Verfügung.

§ 4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1.Für die Nutzung der Einrichtungen der Anlage ist der Erwerb einer Eintrittskarte, der Besitz einer gültigen Dauerkarte oder der Aufenthalt als registrierter Gast des Hotels Aqua Resort erforderlich. Eintrittskarten sind an den Kassen in der Haupthalle im Erdgeschoss sowie im 2. Obergeschoss erhältlich. Informationen zur Verfügbarkeit einzelner Bereiche und Attraktionen sind an den Kassen ausgehängt.
2. 
Die Öffnungszeiten ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Angebot der Anlage. Der letzte Einlass in den jeweiligen Bereich erfolgt spätestens 40 Minuten vor dessen Schließung. Die offizielle Schließzeit des jeweiligen Bereichs ist der Zeitpunkt, zu dem der Gast diesen über die Ausgänge oder Selbstbedienungskassen verlassen haben muss. Der Gast hat spätestens 20 Minuten vor Schließung des genutzten Bereichs den Umkleidebereich aufzusuchen.
3.
Die Zahlung für das gewählte Angebot ist vor Betreten des jeweiligen Bereichs im Voraus gemäß der gültigen Preisliste zu leisten. Bei Überschreiten der gebuchten Aufenthaltsdauer ist eine Nachzahlung gemäß der gültigen Preisliste fällig.
4.
Die Aufenthaltszeit in der Anlage beginnt mit der Aktivierung des Transponders und endet mit dessen Rückgabe an den Ausgangskassen beim Verlassen der Anlage.
5.
Der Zahlungsbeleg oder ein anderer Nachweis über den Erwerb des Tickets ist vom Zeitpunkt des Kaufs bis zum Verlassen der Anlage aufzubewahren.
6. 
Nach erfolgter Zahlung erhält der Gast einen Transponder (Datenträger), der als Schließsystem für den persönlichen Spind dient und zugleich zur Nutzung zusätzlicher Attraktionen und Dienstleistungen berechtigt. Durch die Inanspruchnahme zusätzlicher Attraktionen oder Dienstleistungen erklärt sich der Gast mit den dafür geltenden Preisen einverstanden und verpflichtet sich zur Zahlung, indem er den Transponder am entsprechenden Terminal verwendet. Am Ende des Besuchs ist der auf dem Transponder gespeicherte Betrag vollständig zu begleichen. Jeder Transponder verfügt über ein festgelegtes Nutzungslimit. Für Erwachsene beträgt dieses Limit 500 PLN, für Kinder und Jugendliche im Alter von 13 bis 18 Jahren 150 PLN. Der Gast ist verpflichtet, den bei Betreten der Anlage ausgehändigten Transponder sorgfältig zu behandeln und ausschließlich gemäß seiner in der Hausordnung festgelegten Zweckbestimmung zu verwenden.
7. 
Der Transponder (Datenträger) ist vom Gast am Handgelenk so zu befestigen, dass ein Verlust ausgeschlossen ist, und während des gesamten Aufenthalts in der Anlage zu tragen. Der Transponder ist auf Verlangen des Personals jederzeit vorzuzeigen.
8.
Die im Objekt installierten Informationsterminals ermöglichen es, den aktuellen Stand des jeweiligen Nutzungslimits des Transponders einzusehen.
9. 
Ein Verlust des Transponders ist unverzüglich dem Personal der Anlage zu melden. Bei Verlust wird dem Gast eine Gebühr in Höhe der tatsächlich bestehenden Verbindlichkeiten berechnet, die anhand des ausgestellten Kassenbelegs oder eines anderen Zahlungsnachweises ermittelt werden kann. Kann die tatsächliche Höhe der Verbindlichkeiten nicht festgestellt werden, wird eine Gebühr in Höhe des maximalen Nutzungslimits für den jeweiligen Transponder gemäß der aktuellen Preisliste und Alterskategorie, zuzüglich der Kosten für den Ersatz des verlorenen Transponders (80 PLN), erhoben.
10. 
Die Weitergabe des Transponders an Dritte ist nicht gestattet. Im Falle einer unbefugten Weitergabe haftet der Gast für sämtliche mit diesem Transponder gebuchten Leistungen, als hätte er diese persönlich in Anspruch genommen.
11. 
Die Bezahlung für in der Anlage in Anspruch genommene Wellness- & Spa-Angebote, Saunagänge, gastronomische Leistungen sowie für Aufpreise aufgrund überschrittener Aufenthaltszeiten erfolgt beim Verlassen der Anlage nach Rückgabe des Transponders.

§ 5. NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR SCHLIESSFÄCHER

1. Diese Bestimmungen regeln die Nutzung von:
a) Schließfächern, die sich in den Umkleidebereichen der Anlage befinden, nicht videoüberwacht sind und zur Aufbewahrung persönlicher Gegenstände von geringem Wert dienen,
b) Wertschließfächern, die sich außerhalb der Umkleidebereiche befinden, videoüberwacht sind und für die Aufbewahrung von Wertsachen vorgesehen sind.
2.  Die in der Anlage befindlichen Schließfächer und Wertschließfächer werden mit einem an der Rezeption ausgegebenen Transponder gesichert.
3. Vor der Nutzung der in der Anlage angebotenen Einrichtungen und Attraktionen ist der Gast verpflichtet, Badekleidung und Badeschuhe anzulegen und seine sonstige Kleidung, Schuhe sowie persönlichen Gegenstände in einem Schließfach zu verstauen. Das Schließfach ist ordnungsgemäß mit dem Transponder zu verschließen.
4. Persönliche Gegenstände sind ausschließlich gemäß den nachstehenden Bestimmungen in den dafür vorgesehenen Schließfächern aufzubewahren.
5. Schließfächer und Wertschließfächer sind die einzigen zulässigen Aufbewahrungsmöglichkeiten für persönliche Gegenstände innerhalb der Anlage. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die außerhalb eines Schließfachs oder Wertschließfachs abgelegt werden, vorbehaltlich der nachstehend genannten Bestimmungen.
6. In den Schließfächern dürfen ausschließlich Gegenstände aufbewahrt werden, die für den Besuch der Anlage erforderlich sind, wie zum Beispiel Wechselkleidung, Hygieneartikel von durchschnittlichem Wert, Handtücher oder Schuhe. Der Betreiber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Schließfächer in den Umkleidebereichen nicht zur Aufbewahrung von Wertsachen bestimmt sind und nicht über Sicherheitssysteme verfügen, die den Schutz von Wertgegenständen gewährleisten.
7. Vor dem Verlassen des Umkleidebereichs ist zu überprüfen, ob das Schließfach ordnungsgemäß mit dem Transponder verschlossen wurde. Der Gast ist verpflichtet, beim Verschließen des Schließfachs die erforderliche Sorgfalt walten zu lassen. Unterbleibt dies, übernimmt der Betreiber keine Haftung für Verlust oder Beschädigung der darin aufbewahrten Gegenstände. Bei Funktionsstörungen eines Schließfachs ist das Personal der Anlage unverzüglich zu informieren. Erfolgt dies nicht, entfällt jegliche Haftung des Betreibers für Verlust oder Beschädigung der darin gelagerten Gegenstände.
8.Wertsachen (Mobiltelefone, Uhren, Bargeld, Schmuck, Ausweisdokumente) sind ausschließlich in den Wertschließfächern aufzubewahren, die sich in den einzelnen Bereichen der Anlage befinden und dauerhaft videoüberwacht werden. Der Betreiber weist darauf hin, dass nur die Wertschließfächer einen angemessenen Schutz für Wertsachen bieten. Werden Wertgegenstände außerhalb eines Wertschließfachs – insbesondere in einem normalen Schließfach – deponiert, übernimmt der Betreiber keinerlei Haftung für deren Verlust oder Beschädigung.
9. Nach dem Einschließen von Wertsachen in einem Wertschließfach ist zu überprüfen, ob dieses ordnungsgemäß mit dem Transponder verschlossen wurde. Der Gast ist verpflichtet, beim Verschließen des Wertschließfachs die notwendige Sorgfalt anzuwenden. Unterbleibt dies, entfällt jede Haftung des Betreibers für die darin gelagerten Gegenstände. Bei Funktionsstörungen eines Wertschließfachs ist das Personal der Anlage unverzüglich zu informieren. Erfolgt dies nicht, entfällt jede Haftung des Betreibers für die dort aufbewahrten Gegenstände.
10. Nach Beendigung des Aufenthalts in der Anlage sind sowohl Schließfächer als auch Wertschließfächer vollständig zu leeren und unverschlossen zu hinterlassen. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung von Gegenständen, die nach Verlassen der Anlage in Schließfächern oder Wertschließfächern zurückgelassen werden.

§ 6. VERANTWORTUNG UND PFLICHTEN DER GÄSTE

1.Vor Betreten der Anlage ist jeder Gast verpflichtet, sich mit dieser Hausordnung vertraut zu machen und deren Bestimmungen einzuhalten.
2. Jeder Bereich der Anlage sowie alle Attraktionen und Einrichtungen verfügen über eigene Benutzungs- und Sicherheitshinweise, die innerhalb der Anlage oder gut sichtbar an der jeweiligen Attraktion bzw. Einrichtung angebracht sind.
3.  Der Zutritt zur Anlage ist nicht gestattet für Personen:
a) deren Verhalten auf den Konsum von Alkohol, Drogen oder Medikamentenmissbrauch hinweist, die unter dem Einfluss berauschender Mittel, psychoaktiver Substanzen oder ähnlicher Stoffe stehen,
b)  die die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten stören oder eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellen,
c)  die sich aggressiv verhalten,
d) die jünger als 13 Jahre sind und nicht von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten beaufsichtigt werden,
e)   mit offenen Wunden oder ansteckenden Hauterkrankungen,
f)    deren Verhalten eine Gefahr für ihre Umgebung darstellt,
g) deren hygienischer Zustand von den allgemein anerkannten Standards abweicht.
4. Das Personal der Anlage ist berechtigt, Personen, auf die einer der vorgenannten Punkte zutrifft, den Zutritt zu verwehren oder sie unverzüglich aus der Anlage zu verweisen – ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.
5. Gästen ist es untersagt, Handlungen vorzunehmen, die die Sicherheit anderer gefährden, obszönes, vulgäres oder beleidigendes Verhalten gegenüber anderen Gästen oder dem Personal zu zeigen oder den Ablauf organisierter Veranstaltungen oder sportlicher Wettbewerbe zu stören.
6. Alle Gäste sind verpflichtet, die Hausordnung, die in der Anlage angebrachten Hinweisschilder und Verbote sowie die Anweisungen des Personals und der Badeaufsicht zu beachten. Bei Verstößen ist das Personal berechtigt, den Gast ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises aus der Anlage zu verweisen.
7. Die Missachtung dieser Hausordnung, interner Anweisungen, Verbote und Sicherheitsbestimmungen kann zu Unfällen führen und zur Haftung gemäß dieser Hausordnung sowie den geltenden gesetzlichen Vorschriften führen.
8.  Vor der Nutzung des Wasserbereichs, der Sauna- und Wellnessbereiche oder des Fitnessbereichs sind Gäste verpflichtet, zu duschen und sich mit Seife zu waschen (auch nach Benutzung der Toiletten) sowie die Füße an den dafür vorgesehenen Desinfektionsstationen zu desinfizieren.
9.Im Wasserbereich ist enganliegende Badebekleidung vorgeschrieben. Für Damen sind einteilige oder zweiteilige Badeanzüge erlaubt, für Herren Badehosen oder Badeshorts, die maximal bis zur Mitte des Oberschenkels reichen. Das Tragen anderer Kleidung – insbesondere Unterwäsche, Radlerhosen, Sportshorts oder Badebekleidung, die den Intimbereich nicht vollständig bedeckt – ist nicht gestattet.

10. Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr sowie Personen, die während des Aufenthalts Windeln tragen, müssen spezielle Schwimmwindeln verwenden.
11. Allen Gästen ist es untersagt, Handlungen vorzunehmen, die die Sicherheit, Ruhe oder Ordnung in der Anlage beeinträchtigen. Hierzu zählen insbesondere:
a) die Nutzung von Einrichtungen oder Attraktionen unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden bzw. ähnlich wirkenden Substanzen sowie das Mitführen solcher Substanzen in die Anlage,
b) der Konsum von Alkohol außerhalb der hierfür ausgewiesenen gastronomischen Bereiche,
c)    das Mitbringen eigener Speisen und Getränke,
d)  das Mitführen von Behältnissen zur Aufbewahrung von Lebensmitteln, insbesondere von Kühlboxen,
e) das Rauchen von Tabakwaren oder E-Zigaretten außerhalb der gekennzeichneten Raucherbereiche,
f)  das Mitbringen von Tieren,
g)   das Betreten von für den Publikumsverkehr gesperrten Bereichen,
h) das Mitführen gefährlicher Gegenstände, insbesondere Glasbehältern, Messern oder anderen scharfen bzw. spitzen Gegenständen,
i)   Rennen,
j)    jede Form der Verunreinigung des Wassers,
k) die zweckwidrige Nutzung von Einrichtungen oder Ausstattungen der Anlage; bei unsachgemäßer Benutzung, Beschädigung oder Entfernung haftet der Gast für den entstandenen Schaden,
l) Verhaltensweisen, die bei anderen Gästen Anstoß erregen können, insbesondere sexuelle Handlungen oder andere als unsittlich empfundene Verhaltensweisen,
m) das Umstellen oder Platzieren von Liegen in einer Weise, die Durchgänge versperrt oder Notausgänge blockiert,
n)  das mutwillige Auslösen von Fehlalarmen.
12. Personen, die aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen auf Hilfe angewiesen sind oder Aufsicht benötigen, dürfen die Anlage nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson betreten. Dies gilt ebenso für Personen mit Neigung zu Ohnmachtsanfällen, Krämpfen oder Epilepsie sowie für Gäste mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder anderen gesundheitlichen Einschränkungen, die ihre eigene Sicherheit gefährden könnten.
13.  Personen, die sich in der Anlage aufhalten und die öffentliche Ordnung, die guten Sitten oder die allgemein anerkannten Regeln des Zusammenlebens verletzen – insbesondere, wenn sie eine Gefahr für andere Gäste darstellen – sowie Gäste, die den Bestimmungen dieser Hausordnung, anderen in der Anlage geltenden Vorschriften oder den Anweisungen des Aufsichtspersonals oder der Badeaufsicht nicht Folge leisten, können ohne Anspruch auf Erstattung bereits geleisteter Zahlungen oder sonstiger Entgelte aus der Anlage verwiesen werden. Die Verpflichtung zur Begleichung bestehender Forderungen bleibt hiervon unberührt. Der Vorfall kann zudem an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden. Falls erforderlich, ist das Personal berechtigt, Sicherheitsdienste oder die Polizei hinzuzuziehen.
14.Der Gast ist verpflichtet, sämtliche Einrichtungen und Ausstattungen der Anlage mit der gebotenen Sorgfalt, bestimmungsgemäß und unter Beachtung der Hausordnung zu nutzen.
15. Gefundene oder dem Gast nicht gehörende Gegenstände sind unverzüglich an das Personal der Anlage zu übergeben.
16.Der Gast hat das Personal der Anlage umgehend über jede Situation zu informieren, die eine Gefahr für Personen in der Anlage darstellen könnte.
17. Hinweis: In der gesamten Anlage besteht Rutschgefahr, insbesondere in den Bereichen rund um die Schwimmbecken sowie an den Wasserrutschen. Daher wird das Tragen von rutschfestem Badeschuhwerk und besondere Vorsicht bei der Fortbewegung ausdrücklich empfohlen.
18. Die Nutzung des Außenbeckens ist bei ungünstigen Witterungsbedingungen (z. B. Gewitter, starker Wind, Starkregen, Hagel oder anderen extremen Wetterereignissen) untersagt.
19.Der Wasser-, Sauna-, Spa- und Fitnessbereich ist unabhängig von der Eintrittszeit spätestens 20 Minuten vor der offiziellen Schließung zu verlassen; anschließend ist der Umkleidebereich aufzusuchen.
20. 
Reklamationen, Anfragen oder Anregungen können per E-Mail oder über das Kontaktformular auf unserer Website www.aqua-resort.pl Die Beantwortung erfolgt innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Eingang der Reklamation, Anfrage oder Anregung

§ 7. RECHTE DES BETREIBERS DER ANLAGE

1. Der Betreiber oder das Personal der Anlage ist berechtigt, Personen, die die Hausordnung nicht einhalten, den Zutritt zu verweigern oder sie aus der Anlage zu verweisen.
2. Im Interesse der Sicherheit und des Komforts aller Gäste kann gegenüber Personen, die wiederholt gegen die Bestimmungen dieser Hausordnung oder andere Anweisungen verstoßen, ein zeitweises oder dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen werden.
3.Bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese Hausordnung sind die Sicherheitskräfte der Anlage – im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der einschlägigen Vorschriften zum Schutz von Personen und Eigentum – befugt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit zu ergreifen. Wird eine Person von den Sicherheitskräften gemäß diesen Vorschriften festgehalten, erfolgt die unverzügliche Übergabe an die Polizei.
4.Das Personal der Anlage übt das Hausrecht aus. Alle sich in der Anlage befindenden Personen sind verpflichtet, den Anweisungen und Weisungen des Personals Folge zu leisten.
5. Die Anlage wird – mit Ausnahme der Sanitärbereiche (Umkleiden, Toiletten) – videoüberwacht. Dies dient ausschließlich der Sicherheit der Gäste. Mit dem Betreten der Anlage erklärt der Gast sein Einverständnis zur Videoüberwachung seines Aufenthalts und zur Nutzung der Aufzeichnungen im Falle von Streitfällen. Die Videoüberwachung erfolgt unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte und Würde des Gastes. Aufzeichnungen können an Behörden oder Institutionen gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen weitergegeben werden.
6.Die Aufnahmen werden in der Anlage gespeichert und können zur Gewährleistung der Sicherheit sowie zur Identifizierung und Inanspruchnahme von Personen, die gegen geltende Regeln und die Hausordnung verstoßen, genutzt werden. Verantwortlicher für die Aufzeichnungen ist der Betreiber der Anlage. Jeder Nutzer hat das Recht auf Einsichtnahme in die ihn betreffenden Aufnahmen, soweit sein Bildmaterial betroffen ist.

§ 8. NUTZUNGSREGELN FÜR DEN WASSERBEREICH

1. Im Wasserbereich der Anlage befinden sich: Freizeit- und Außenbecken (mit Schwimmbadbar), Wasserspielplätze, Kinderplanschbecken sowie Whirlpoolbecken.
2. Im Wasserbereich gilt folgende akustische Signalisierung durch die Schwimmaufsicht:
a) mehrere kurze Pfiffe – Alarm – Aufforderung, das Becken sofort zu verlassen und den weiteren Anweisungen der Schwimmaufsicht oder sonstigen Personals der Anlage Folge zu leisten,
b) ein langer Pfiff – Badeschluss – Aufforderung, das Wasser umgehend zu verlassen,
c) ein kurzer Pfiff – Hinweis, die Durchsage oder Anweisung der Schwimmaufsicht zu beachten.
3. Alle Becken und Wasserattraktionen der Anlage stehen unter ständiger Aufsicht der Schwimmaufsicht. Die unmittelbare Aufsichtspflicht über Kinder obliegt jedoch stets den jeweiligen Begleitpersonen.
4.  Es ist strengstens untersagt:
a)  ins Wasser zu springen,
b) sich an Leitern, Stangen, Seilen oder sonstigen Einrichtungen festzuhalten oder daran zu hängen, sofern diese nicht ausdrücklich dafür vorgesehen sind,
c)  andere Personen ins Becken zu schubsen oder zu werfen,
d) Kinderwagen in die Schwimmhalle mitzunehmen (diese sind in der Hauptgarderobe an den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen),
e) sich während eines Gewitters im Schwimmbecken oder im Außen-Whirlpool aufzuhalten,
f) Betreten des Wassers trotz ausdrücklichen Verbots durch das Aufsichtspersonal, bei fehlender Badeaufsicht oder während laufender Rettungsmaßnahmen.
5. Gäste, die Schwimmhilfen oder Wassersportgeräte benutzen, sind verpflichtet, diese nach Gebrauch an den dafür vorgesehenen Aufbewahrungsort zurückzubringen.
6.  Für Beschädigungen an Geräten oder Einrichtungen haftet der Verursacher in vollem Umfang. Für Schäden, die von Minderjährigen verursacht werden, haften deren Eltern oder Erziehungsberechtigten.
7. Die Wasserrutschen dürfen ausschließlich von gesunden, körperlich uneingeschränkten und schwimmerfahrenen Personen benutzt werden.
8. Der Gast ist verpflichtet, die Wasserrutschen und Becken nur gemäß den Anweisungen sowie der Hausordnung und ausschließlich bestimmungsgemäß zu nutzen.
9. Wasserrutschen sind Sportgeräte; ihre Benutzung ist mit besonderen Risiken sportlicher Betätigung verbunden, die der Gast mit der Entscheidung zur Nutzung eigenverantwortlich übernimmt. Auch bei ordnungsgemäß gewarteten und nach geltenden Standards geprüften Anlagen sowie bei Befolgung aller auf den Hinweistafeln angegebenen Anweisungen besteht ein Restrisiko für Verletzungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen.
10. Die Gäste sind verpflichtet, die angebrachten Sicherheitshinweise sowie alle Informationen auf den Hinweistafeln zu beachten.
11. Die Benutzung der Wasserrutschen ist Personen untersagt, deren Körpergröße oder Körpergewicht die auf den Hinweistafeln angegebenen Grenzwerte über- oder unterschreitet oder die den Anweisungen des Personals nicht Folge leisten. Zuwiderhandlungen können zu Unfällen führen.
12. Die Rutschen dürfen erst betreten werden, wenn der vorherige Gast den Ausstiegsbereich vollständig verlassen hat.
13. Der Ausstiegsbereich ist nach dem Rutschen unverzüglich zu räumen.
14. Kinder unter 13 Jahren müssen sich im Bereich der Wasserrutschen und Becken jederzeit unter unmittelbarer Aufsicht eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten befinden.
15. Gäste, die die Wasserrutschen nutzen, dürfen keine Situationen herbeiführen, die eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellen. Insbesondere ist Folgendes verboten:
a) eine andere als die in der Anleitung vorgeschriebene Rutschposition einzunehmen,
b)   sich während des Rutschens nach vorne oder hinten zu drehen,
c)    gleichzeitig mit anderen Personen zu rutschen,
d)   im Rutschen- oder Ausstiegsbereich anzuhalten,
e)   die Rutsche von unten zu besteigen,
f)    innerhalb der Rutsche zu stehen,
g)   auf den Treppen zur Rutsche zu rennen,
h)   mit Schmuck, Uhren, Halsketten oder Videokameras zu rutschen.
16. Vor der Benutzung der Anlage wird empfohlen, Brillen, Schwimm- oder Taucherbrillen, Uhren, Ketten, Ohrringe und ähnliche Gegenstände, die Verletzungen oder Beschädigungen der Rutsche verursachen können, abzulegen und in den dafür vorgesehenen Schließfächern oder Wertfächern zu verstauen.
17. Das Tragen von Brillen und Kontaktlinsen erfolgt auf eigene Gefahr des Gastes. Beim Tragen von Korrekturbrillen innerhalb der Anlage ist sicherzustellen, dass diese fest sitzen und nicht herunterfallen können.

§ 9. NUTZUNGSREGELN FÜR DEN SAUNABEREICH

1.  Die Nutzung des Saunabereichs ist ausschließlich Personen ab 17 Jahren und gesunden Personen gestattet. Mit dem Betreten des Saunabereichs bestätigt der Gast, dass sein Gesundheitszustand die Nutzung ohne gesundheitliche Risiken zulässt.
2.  Der Zutritt ist insbesondere untersagt für:
a)   Personen unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen Rauschmitteln,
b)   Personen mit ansteckenden Hauterkrankungen,
c)   Personen mit Infektionen,
d)   Personen mit viralen (z. B. Grippe) oder bakteriellen Infektionen,
e)   Personen mit Tuberkulose,
f)    Personen mit Krankheiten, die zu plötzlichen Anfällen führen können (z. B. Epilepsie),
g)   Personen innerhalb der ersten drei Monate nach einem Schlaganfall,
h)   Personen mit Venenentzündungen,
i)    Personen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

HINWEIS
: Schwangeren sowie Frauen während der Menstruation wird aus gesundheitlichen Gründen von der Nutzung der Saunen und Dampfbäder abgeraten.

3.Im Saunabereich sind Badeschlappen, ein Handtuch oder ein Pareo mitzuführen. Der Saunabereich ist textilfrei. Badebekleidung ist vor Betreten der Kabinen abzulegen, der Körper muss mit einem Handtuch bedeckt sein. In Gängen und Ruhezonen ist Nacktheit nicht gestattet. Nacktheit ist nur in den Saunakabinen und im Dampfbad erlaubt, sofern der Intimbereich bedeckt ist. Badeschlappen und Bademäntel sind vor Betreten der Kabinen oder des Dampfbads abzulegen. Aus hygienischen Gründen muss der gesamte Körper – einschließlich der Füße – auf dem Handtuch liegen, damit kein direkter Hautkontakt mit dem Holz besteht.
4.  Das Mitführen und Benutzen von Mobiltelefonen sowie Aufnahmegeräten ist im Saunabereich nicht gestattet.
5. Die Bedienung der Saunen und technischen Einrichtungen ist ausschließlich dem autorisierten Personal vorbehalten.
6. Das Einbringen eigener Flüssigkeiten, Emulsionen, Öle oder anderer Substanzen in Saunen oder Dampfbäder sowie das Berühren der Heizelemente ist untersagt.
7. Gegenstände (z. B. Handtücher, Pareo) dürfen weder auf noch in der Nähe des Saunaofens abgelegt werden.
8. Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen im Saunabereich sind nicht erlaubt.
9.  Aus hygienischen Gründen ist vor und nach jedem Saunagang zu duschen. Vor Betreten der Sauna sind metallische Schmuckstücke (z. B. aus Gold oder Silber) abzulegen.
10. Saunazeremonien dürfen nur von hierzu autorisierten Personen durchgeführt werden. Teilnahme an Saunazeremonien, Spezialaufgüssen und Saunaabenden:
a) Saunazeremonie: Aufguss in der finnischen Sauna mit speziell ausgewählten Duftstoffen (z. B. Öle, Konzentrate, Harze), durchgeführt von einem Saunameister, der Dampf und Wärme gleichmäßig in der Kabine verteilt. Die Teilnahme an der Saunazeremonie erfolgt in der Reihenfolge des Zutritts.
b)Spezialzeremonien: Erweitertes Ritual in der finnischen Sauna oder im Dampfbad mit speziellen Duftstoffen (z. B. Öle, Konzentrate, Harze), durchgeführt von einem Saunameister, der Dampf und Wärme gleichmäßig in der Kabine verteilt. Zusätzlich kommen ausgewählte Kosmetikprodukte zum Einsatz. Die Teilnahme ist kostenpflichtig.
c) Saunaabende: Mehrstündige Veranstaltung unter Leitung eines Saunameisters, der für Komfort und Sicherheit aller Teilnehmer sorgt. Die Abende sind thematisch gestaltet; während der Aufgüsse in der finnischen Sauna erzählt der Saunameister Geschichten passend zum jeweiligen Motto. Zwischen den Aufgüssen im Dampfbad können Peelings und kosmetische Anwendungen in Anspruch genommen werden. Während der Saunaabende stehen den Gästen zusätzlich vom Haus bereitgestellte Snacks zur Verfügung. Dauer eines Saunaabends: bis zu 4 Stunden. Teilnahme ausschließlich für volljährige Personen. Begrenzte Teilnehmerzahl – vorherige Reservierung erforderlich.

§ 10. NUTZUNGSREGELN FÜR DEN FITNESSBEREICH

1. Die Nutzung des Fitnessraums ist nur nach vorheriger Kenntnisnahme dieser Hausordnung gestattet.
2. Der Fitnessraum ist täglich von 08:00 bis 20:00 Uhr geöffnet.
3. Die Nutzung ist für Hotelgäste im Rahmen der gebuchten Übernachtung und der dafür entrichteten Gebühr möglich. Externe Gäste können den Fitnessraum nach Zahlung der im Preisverzeichnis angegebenen Gebühr nutzen.
4. Selbstständiges Training ist nur Personen ab 18 Jahren gestattet. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen den Fitnessraum nur in Begleitung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten nutzen.
5. Im Fitnessraum sind Sportbekleidung und sauberes, geeignetes Sportschuhwerk Pflicht.
6. Vor Trainingsbeginn sind die Hände mit dem bereitgestellten Desinfektionsmittel zu reinigen.
7.  Das Mitbringen und der Verzehr von Speisen und Getränken ist untersagt – ausgenommen Wasser.
8. Im Fitnessraum ist insbesondere untersagt:
a)  Rennen (ausgenommen auf dem Laufband),
b)   unsachgemäße Nutzung von Geräten und Trainingsausrüstung,
c)  Mitführen von Gegenständen, die eine Gefahr darstellen können (z. B. scharfe Werkzeuge, Glasbehälter, Dosen),
d)  Zutritt oder Aufenthalt unter Einfluss von Alkohol oder Drogen,
e)   Beschädigung der Ausstattung,
f)    Verschmutzung der Räumlichkeiten,
g)   Rauchen,
h)   Mitführen von Gegenständen, die die Bewegungsfreiheit einschränken.
9. Nach jeder Benutzung ist das Trainingsgerät mit den bereitgestellten Einweg-Tüchern und Desinfektionsmitteln zu reinigen.
10. Die Fitnessgeräte, Ausstattungen und Räumlichkeiten sind ausschließlich bestimmungsgemäß zu nutzen. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch das Verhalten oder Verschulden des Gastes entstehen – insbesondere bei unsachgemäßer Nutzung entgegen der Bedienungsanleitungen oder den Anweisungen des Personals.
11. Gäste haften für Schäden an Geräten und Maschinen, die durch unsachgemäße Handhabung oder Missachtung der Bedienungsanleitungen verursacht werden. 

§ 11. NUTZUNGSREGELN FÜR DEN SPA-BEREICH

1. Vor der Nutzung des SPA-Bereichs ist jeder Gast verpflichtet, die an der Rezeption ausliegende Hausordnung zur Kenntnis zu nehmen. Die Inanspruchnahme von Leistungen gilt als Anerkennung dieser Hausordnung.
2.  Es wird empfohlen, Behandlungen einige Tage im Voraus zu reservieren.
3. Bitte erscheinen Sie mindestens 10 Minuten vor Beginn Ihrer gebuchten Anwendung. Bei verspäteter Ankunft kann die Behandlungsdauer ohne Preisnachlass verkürzt werden. Bei erheblicher Verspätung ist das Personal berechtigt, die Durchführung der Anwendung zu verweigern.
4. Für die Reservierung einer Behandlung sind Name, Zimmernummer oder eine Telefonnummer anzugeben.
5. Der SPA-Bereich ist ein Ort der Ruhe und Entspannung. Daher gilt im gesamten SPA-Bereich Ruhepflicht sowie ein Verbot der Nutzung von Mobiltelefonen.
6.Bei Absage oder Terminänderung ist die SPA-Rezeption rechtzeitig zu informieren.
7. Personen unter 16 Jahren dürfen den SPA-Bereich und dessen Leistungen nur mit Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten nutzen.

8. Die Inanspruchnahme von SPA-Leistungen setzt das vorherige Ausfüllen und Unterzeichnen eines Gesundheitsfragebogens voraus. Mit der Unterschrift bestätigt der Gast, dass keine gesundheitlichen Bedenken gegen die Durchführung der Anwendung bestehen und dass er die Bedingungen dieser Hausordnung gelesen und akzeptiert hat. Das Personal ist berechtigt, die Durchführung einer Anwendung zu verweigern, wenn gesundheitliche Bedenken bestehen.
9. Der Betreiber behält sich das Recht vor, Personen unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen Rauschmitteln den Zutritt zu verweigern oder die Behandlung bei unangemessenem Verhalten abzubrechen.
10.Die Abrechnung der SPA-Leistungen erfolgt unmittelbar nach der Anwendung an der SPA-Rezeption.

 

 

NUTZUNGSORDNUNG – INNEN-ERLEBNISBECKEN

1.Das Innen-Erlebnisbecken ist ein fester Bestandteil des Aquaparks. Es gelten sowohl die Bestimmungen der Allgemeinen Hausordnung als auch die nachfolgenden besonderen Bestimmungen für dieses Becken.
2. Das Becken steht sowohl Schwimmern als auch Nichtschwimmern zur Verfügung.
3. Alle Badegäste sind verpflichtet, sich vor der Nutzung mit dieser Nutzungsordnung vertraut zu machen und deren Einhaltung zu gewährleisten.
4. Im Innen-Erlebnisbecken stehen folgende Wasserattraktionen zur Verfügung:
a) Nackenmassagedüse (schmal),
b) Nackenmassagedüse (breit),
c) Luftmassagesitze,
d) Luftmassageliegen,
e) Strömungskanal („Wildwasserfluss“),
f) weitere Einrichtungen.
5.Die Wasserattraktionen werden automatisch in Betrieb genommen und abgeschaltet.
6. Die maximale Wassertiefe im Innen-Erlebnisbecken beträgt 1,20 m.
7. Kinder unter 13 Jahren dürfen das Becken nur in ständiger Begleitung und unter unmittelbarer Aufsicht eines Elternteils oder einer volljährigen Begleitperson benutzen.
8. Organisierte Gruppen dürfen das Becken ausschließlich unter ständiger Aufsicht der jeweiligen Gruppenleitung nutzen und erst nach vorheriger Kenntnisnahme der Gruppen-Nutzungsordnung.
9. Der Ein- und Ausstieg in das Becken ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen erlaubt.
10. Es ist untersagt, Handlungen vorzunehmen, die Sicherheit, Ruhe oder Ordnung im Beckenbereich beeinträchtigen. Hierzu zählen insbesondere:
a) Betreten des Wassers trotz ausdrücklichen Verbots durch das Aufsichtspersonal, bei fehlender Badeaufsicht oder während laufender Rettungsmaßnahmen,
b) Aufenthalt im Beckenbereich in alkoholisiertem Zustand oder unter Einfluss berauschender Mittel,
c) Tragen oder Benutzen von sichtbar verschmutzter Badebekleidung oder von Gegenständen, die chemisch mit dem Wasser reagieren können,
d) Mitbringen und Verwenden von großen Schwimm- oder Spielgeräten, die die Sicht auf den Beckenboden oder die Wasseroberfläche behindern,
e) Tauchen oder Springen ins Wasser ohne Zustimmung bzw. entgegen der Anweisung des Aufsichtspersonals,
f) Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, spitzen Gegenständen, Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen,
g) Rennen, Schubsen, Hineinstoßen ins Wasser, lautes Rufen oder sonstiges Verhalten, das die eigene Sicherheit oder die anderer Badegäste gefährdet,
h) Untertauchen unter die Konstruktionen der Luftmassageliegen,
i) Hineinwerfen beliebiger Gegenstände ins Wasser,
j) Ausführen von Turn- oder Gymnastikübungen an Einstiegsleitern oder Handläufen,
k) Betreten oder Verlassen des Beckens an anderen als den dafür vorgesehenen Stellen (z. B. Leitern oder Treppen),
l) Betreten der Rettungsstationen sowie Benutzen von Rettungsgeräten außerhalb von Not- oder Unfallsituationen,
m) Verunreinigen oder Verschmutzen der Beckenanlagen oder Innenräume,
n) Verwenden von Seife oder chemischen Mitteln im Bereich der Schwimmhalle,
o) Beschädigen von Einrichtungen oder Ausstattungen der Anlage,
p) Eigenmächtiges Verstellen oder Bewegen von mobilem Inventar ohne Zustimmung des Aufsichtspersonals,
q) Auslösen von Fehlalarmen und/oder unbefugte Benutzung des Evakuierungs-, Alarm- oder Brandmeldesystems,
r) Mitbringen und Benutzen von Musikinstrumenten oder Abspielgeräten,
s) Rauchen von Tabakprodukten oder E-Zigaretten,
t) Kaugummikauen und Verzehr von Speisen in der Schwimmhalle, den Umkleiden und Duschräumen, ausgenommen in entsprechend gekennzeichneten Bereichen,
u) Ablegen von Badesandalen in Verkehrs- oder Überlaufbereichen,
v) Mitbringen von Tieren, Fahrzeugen (z. B. Rollschuhen, Fahrrädern, Boards, Kinderwagen) sowie Gegenständen, die den Verkehrsfluss in der Anlage behindern,
w) Besteigen von Beckenumrandungen, Skulpturen, Geländern, Pflanzkübeln, Trennseilen oder anderen nicht dafür vorgesehenen Konstruktionselementen und Geräten,
x) Verrichten der Notdurft außerhalb der Toilettenanlagen.
11. Alle festgestellten Mängel oder Defekte sind unverzüglich dem Personal des Aquaparks zu melden.
12. Die Anlage haftet für Schäden, die Gäste während der Nutzung der Attraktionen erleiden, ausschließlich, wenn diese durch ein Verschulden oder eine Pflichtverletzung der Anlage im Zusammenhang mit der Nutzung entstanden sind.
13. Für Schäden, die durch höhere Gewalt oder durch Ursachen, die beim Geschädigten selbst oder bei Dritten liegen – einschließlich der Nichteinhaltung dieser Nutzungsordnung – entstehen, übernimmt die Anlage keine Haftung.
14. Der Gast haftet insbesondere für Unfälle, die durch die Missachtung dieser Nutzungsordnung oder der Allgemeinen Hausordnung verursacht werden.
15. Die Unkenntnis dieser Ordnung entbindet den Nutzer nicht von der Haftung für Schäden oder Verletzungen, die aus deren Missachtung entstehen.
16. Die Anlage behält sich das Recht vor, Geräte und Attraktionen des Objekts aufgrund technischer Störungen, Becken-Desinfektionen oder anderer, von der Anlage nicht zu vertretender Ereignisse außer Betrieb zu nehmen, wenn deren weiterer Betrieb die Gesundheit oder Sicherheit der Gäste gefährden könnte.
17. Personen, die die öffentliche Ordnung stören oder gegen diese Nutzungsordnung verstoßen, können aus dem Innen-Erlebnisbecken, bei schwerwiegenden Verstößen auch vom gesamten Gelände des Aquaparks, verwiesen werden – ohne Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Eintritts- oder Aufenthaltsentgelte.
18. Die Anweisungen des Badeaufsichtspersonals und der Mitarbeiter der Anlage, die der Sicherheit sowie der Aufrechterhaltung der Ordnung im Bereich des Innen-Erlebnisbeckens dienen, haben Vorrang vor den Bestimmungen dieser Nutzungsordnung.
19. In Angelegenheiten, die in dieser Nutzungsordnung nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Hausordnung der Anlage; die Entscheidung hierüber obliegt der Betriebsleitung.

 

NUTZUNGSORDNUNG – WHIRLPOOL (AUSSENBEREICH)

1. Der Whirlpool (im Folgenden „Whirlpool“) ist ein fester Bestandteil der Anlage. Während der Nutzung gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Hausordnung, ergänzt durch die folgenden besonderen Regelungen.
2. Vor der Benutzung des Whirlpools sind die Nutzungsordnung sowie die gesundheitlichen Gegenanzeigen sorgfältig zu lesen und zu beachten.
3.  Der Whirlpool steht allen Gästen der Anlage zur Verfügung.
4. Vor dem Badegang ist der gesamte Körper unter der Dusche mit Seife zu reinigen und gründlich mit Wasser abzuspülen.
5. Vor dem Betreten des Whirlpools sind Straßenschuhe und Schmuck abzulegen.
6. Die Nutzung ist ausschließlich Personen gestattet, die gesund sind oder bei denen keine gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen, die eine Gegenanzeige für die Benutzung darstellen.
7.  Personen mit Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems, der Atemwege, mit neurologischen Beschwerden, Magen-Darm-Erkrankungen sowie Schwangeren wird empfohlen, den Whirlpool nur mit besonderer Vorsicht und nach ärztlicher Rücksprache zu benutzen.
8. Die Nutzung ist Personen mit ansteckenden Krankheiten, sichtbaren Hauterkrankungen oder mit angelegten Verbänden untersagt.
9. Kinder unter 13 Jahren dürfen den Whirlpool nur in ständiger Begleitung und unter Aufsicht einer volljährigen, zahlenden Begleitperson benutzen.
10. Die Nutzung des Whirlpools unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln ist nicht gestattet.
11. Instruktion zur Nutzung des Whirlpools
1) Der Ein- und Ausstieg in den Whirlpool hat mit besonderer Vorsicht zu erfolgen.
2)   Vorrang hat stets die Person, die den Whirlpool verlässt.
3)   Im Whirlpool dürfen sich gleichzeitig maximal 8 Personen aufhalten.
4)  Es wird empfohlen, sich nicht länger als 15 Minuten im Whirlpool aufzuhalten.
5)   Das Baden im Whirlpool erfolgt ausschließlich in sitzender Position.
6)   Den im Whirlpool befindlichen Personen ist untersagt:
a) Handlungen vorzunehmen, die die eigene Sicherheit oder die Sicherheit anderer Gäste gefährden,
b) den Whirlpool zu benutzen, wenn der Zugang offiziell gesperrt ist,
c) andere Personen in den Whirlpool zu stoßen,
d) Gegenstände oder chemische Substanzen (z. B. Shampoos, Seifen, Öle, Badesalze usw.) in den Whirlpool einzubringen,
e) Kopf oder Gesicht unterzutauchen,
f) zu tauchen oder den Atem unter Wasser anzuhalten,
g) an Düsen oder technischen Bedienelementen zu manipulieren,
h) Wasser aus dem Whirlpool zu entnehmen oder auszuschütten.
11. Alle festgestellten Mängel oder Defekte sind unverzüglich dem Personal der Anlage zu melden.
12. Die Grundsätze der Haftung für sämtliche Schäden sind in der Allgemeinen Hausordnung der Anlage geregelt. Die Unkenntnis der in der Anlage geltenden Ordnungen entbindet den Gast nicht von der Verantwortung für verursachte Schäden.
13. Bei Gewitter besteht ein absolutes Nutzungsverbot für den Whirlpool. Den Anweisungen des Badeaufsichtspersonals oder anderer Mitarbeiter der Anlage ist in diesem Fall unbedingt Folge zu leisten.
14. Der Gast ist verpflichtet, den Anweisungen des Badeaufsichtspersonals sowie der Mitarbeiter der Anlage im Zusammenhang mit der Nutzung des Whirlpools Folge zu leisten, sofern diese der Sicherheit und Ordnung in der Anlage dienen.
15. Personen, die die öffentliche Ordnung, die guten Sitten oder das gesellschaftliche Miteinander stören – insbesondere solche, die eine Gefahr für andere Nutzer des Whirlpools darstellen, gegen diese Nutzungsordnung, die Hausordnung oder andere in der Anlage geltende Bestimmungen verstoßen oder den Anweisungen des Badeaufsichtspersonals oder anderer Mitarbeiter nicht Folge leisten – können ohne Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte oder sonstiger Leistungen aus der Anlage verwiesen werden. Die Verpflichtung zur Begleichung bestehender Verbindlichkeiten bleibt hiervon unberührt. Darüber hinaus kann der Vorfall gegebenenfalls zur Anzeige gebracht und gerichtlich verfolgt werden. Falls erforderlich, ist das Personal berechtigt, Sicherheitsdienste oder die Polizei hinzuzuziehen.
16. Der Betreiber behält sich das Recht vor, Geräte und Attraktionen der Anlage jederzeit aus Gründen der Wartung, Reparatur, Instandhaltung, Desinfektion des Whirlpools oder aus anderen, vom Betreiber nicht zu vertretenden Ursachen außer Betrieb zu nehmen.
17. In Angelegenheiten, die in dieser Nutzungsordnung nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Hausordnung der Anlage.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


NUTZUNGSORDNUNG – KLEINKINDERPLANSCHBECKEN (INNENBEREICH)

1.Das Kinderplanschbecken mit den darin befindlichen Wasserspielen (im Folgenden „Planschbecken“) ist ein fester Bestandteil der Anlage. Für seine Nutzung gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Hausordnung der Anlage in Verbindung mit den nachfolgenden besonderen Regelungen.
2.
Jede Person, die das Planschbecken nutzt, ist verpflichtet, sich vor der Benutzung mit dieser Nutzungsordnung vertraut zu machen.
3. 
Die Wassertiefe des Planschbeckens beträgt zwischen 0,15 m und 0,30 m.
4.
Das Planschbecken ist ausschließlich für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres zugänglich und darf nur unter ständiger Aufsicht einer volljährigen Begleitperson mit gültigem Eintrittsticket benutzt werden.
5.
Die Aufsichtsperson ist verpflichtet, das Kind während der gesamten Nutzung des Planschbeckens und seiner Wasserspiele ununterbrochen zu beaufsichtigen und sich stets in einer Entfernung zum Wasserspiegel aufzuhalten, die es ermöglicht, das Kind im Blick zu behalten und gleichzeitig vom Kind gesehen zu werden. Wenn es die Sicherheit des Kindes erfordert, hat die Aufsichtsperson jederzeit physischen Kontakt zum Kind zu halten.
6. 
Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres dürfen das Planschbecken nur mit speziellen Schwimmwindeln benutzen.
7.  
Den Nutzern des Planschbeckens ist untersagt:
1) Handlungen vorzunehmen, die zu einer Beschädigung der Einrichtungen des Planschbeckens führen können,
2) Situationen herbeizuführen, die die eigene Sicherheit oder die Sicherheit anderer gefährden,
3)  Verrichten der Notdurft außerhalb der Toilettenanlagen,
4) im Planschbecken zu rennen, andere Personen zu schubsen oder in das Becken zu stoßen,
5) mit Anlauf ins Wasser zu springen,
6) auf Wasserspiele, Mauern, Pflanzkübel oder andere nicht dafür vorgesehene Konstruktionselemente zu steigen oder zu klettern,
7) Speisen oder Getränke in das Planschbecken zu bringen oder dort zu verzehren,
8)  gefährliche Gegenstände mitzubringen.
8.  
Die Aufsichtsperson, die die Rutsche oder andere Attraktionen im Bereich des Planschbeckens nutzt, ist verpflichtet, sich mit deren Nutzungsordnung sowie mit den Hinweistafeln vertraut zu machen, um die geltenden Sicherheitsregeln an das Kind weiterzugeben.
9.  
Den Nutzern der Rutsche ist untersagt:
1)  ein Kind zum Rutschen zu zwingen,
2)  gemeinsam mit anderen Personen, einschließlich Kindern, oder in Gruppen zu rutschen.
3)  mit ungewöhnlicher oder ungeeigneter Badebekleidung zu rutschen, z. B. mit Pailletten, Reißverschlüssen, Schnallen, Knöpfen usw.,
4)  mit Schmuck oder anderen Gegenständen zu rutschen, die zu Verletzungen führen können,
5)  die Rutsche entgegen der Rutschrichtung zu besteigen,
6)  mit Anlauf in die Rutsche zu springen,
7)  jegliche andere Handlungen vorzunehmen, die das eigene Leben oder die eigene Sicherheit sowie die Sicherheit anderer gefährden können,
8)  während des Rutschens anzuhalten oder aufzustehen.
10. 
Das Rutschen hat ausschließlich in sitzender Position und mit den Füßen in Fahrtrichtung zu erfolgen. Diese Position ist während der gesamten Rutschfahrt beizubehalten. Nach Beendigung des Rutschvorgangs ist der Landebereich im Planschbecken unverzüglich zu verlassen.
11. 
Alle festgestellten Mängel oder Defekte sind unverzüglich dem Personal der Anlage zu melden.
12. 
Die Grundsätze der Haftung für sämtliche Schäden sind in der Allgemeinen Hausordnung der Anlage geregelt. Die Unkenntnis der in der Anlage geltenden Ordnungen entbindet den Gast nicht von der Verantwortung für verursachte Schäden.
13.
Der Nutzer/Gast ist verpflichtet, den Anweisungen des Badeaufsichtspersonals sowie des übrigen Personals im Zusammenhang mit der Nutzung des Planschbeckens Folge zu leisten, sofern diese der Sicherheit und Ordnung in der Anlage dienen.
14. 
Personen, die die öffentliche Ordnung, die guten Sitten oder das gesellschaftliche Miteinander stören – insbesondere solche, die eine Gefahr für andere Nutzer des Planschbeckens darstellen, gegen diese Nutzungsordnung, die Hausordnung oder andere in der Anlage geltende Bestimmungen verstoßen oder den Anweisungen des Badeaufsichtspersonals oder anderer Mitarbeiter nicht Folge leisten – können ohne Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte oder sonstiger Leistungen aus der Anlage verwiesen werden. Die Verpflichtung zur Begleichung bestehender Verbindlichkeiten bleibt hiervon unberührt. Darüber hinaus kann der Vorfall gegebenenfalls zur Anzeige gebracht und gerichtlich verfolgt werden. Falls erforderlich, ist das Personal berechtigt, Sicherheitsdienste oder die Polizei hinzuzuziehen.
15. 
Der Betreiber behält sich das Recht vor, Geräte und Attraktionen der Anlage jederzeit aus Gründen der Wartung, Reparatur, Instandhaltung, Desinfektion des Planschbeckens oder aus anderen, vom Betreiber nicht zu vertretenden Ursachen außer Betrieb zu nehmen.
16. 
In Angelegenheiten, die in dieser Nutzungsordnung nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Hausordnung der Anlage.


NUTZUNGSORDNUNG – WHIRLPOOLS (INNENBEREICH)

1. Der Whirlpool (im Folgenden „Whirlpool“) ist ein fester Bestandteil der Anlage. Während der Nutzung gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Hausordnung, ergänzt durch die folgenden besonderen Regelungen.
2. Vor der Benutzung des Whirlpools sind die Nutzungsordnung sowie die gesundheitlichen Gegenanzeigen sorgfältig zu lesen und zu beachten.
3.   Der Whirlpool steht allen Gästen der Anlage zur Verfügung.
4.  Vor dem Badegang ist der gesamte Körper unter der Dusche mit Seife zu reinigen und gründlich mit Wasser abzuspülen.
5. Vor dem Betreten des Whirlpools sind Straßenschuhe und Schmuck abzulegen.
6.   Die Nutzung ist ausschließlich Personen gestattet, die gesund sind oder bei denen keine gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen, die eine Gegenanzeige für die Benutzung darstellen.
7.   Personen mit Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems, der Atemwege, mit neurologischen Beschwerden, Magen-Darm-Erkrankungen sowie Schwangeren wird empfohlen, den Whirlpool nur mit besonderer Vorsicht und nach ärztlicher Rücksprache zu benutzen.
8. Die Nutzung ist Personen mit ansteckenden Krankheiten, sichtbaren Hauterkrankungen oder mit angelegten Verbänden untersagt.
9.  Kinder unter 13 Jahren dürfen den Whirlpool nur in ständiger Begleitung und unter Aufsicht einer volljährigen, zahlenden Begleitperson benutzen.
10. Die Nutzung des Whirlpools unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln ist nicht gestattet.
11. Instruktion zur Nutzung des Whirlpools:
1) Der Ein- und Ausstieg in den Whirlpool hat mit besonderer Vorsicht zu erfolgen.
2)   Vorrang hat stets die Person, die den Whirlpool verlässt.
3)   Im Whirlpool dürfen sich gleichzeitig maximal 8 Personen aufhalten.
4) Es wird empfohlen, sich nicht länger als 15 Minuten im Whirlpool aufzuhalten.
5)   Das Baden im Whirlpool erfolgt ausschließlich in sitzender Position.
6)   Den im Whirlpool befindlichen Personen ist untersagt:
a) Handlungen vorzunehmen, die die eigene Sicherheit oder die Sicherheit anderer Gäste gefährden,
b) den Whirlpool zu benutzen, wenn der Zugang offiziell gesperrt ist,
c) andere Personen in den Whirlpool zu stoßen,
d) Gegenstände oder chemische Substanzen (z. B. Shampoos, Seifen, Öle, Badesalze usw.) in den Whirlpool einzubringen,
e) Kopf oder Gesicht unterzutauchen,
f) zu tauchen oder den Atem unter Wasser anzuhalten,
g)  an Düsen oder technischen Bedienelementen zu manipulieren,
h) Wasser aus dem Whirlpool zu entnehmen oder auszuschütten.
11. Alle festgestellten Mängel oder Defekte sind unverzüglich dem Personal der Anlage zu melden.
12. Die Grundsätze der Haftung für sämtliche Schäden sind in der Allgemeinen Hausordnung der Anlage geregelt. Die Unkenntnis der in der Anlage geltenden Ordnungen entbindet den Gast nicht von der Verantwortung für verursachte Schäden.
13. Der Gast ist verpflichtet, den Anweisungen des Badeaufsichtspersonals sowie der Mitarbeiter der Anlage im Zusammenhang mit der Nutzung des Whirlpools Folge zu leisten, sofern diese der Sicherheit und Ordnung in der Anlage dienen.
14. Personen, die die öffentliche Ordnung, die guten Sitten oder das gesellschaftliche Miteinander stören – insbesondere solche, die eine Gefahr für andere Nutzer des Whirlpools darstellen, gegen diese Nutzungsordnung, die Hausordnung oder andere in der Anlage geltende Bestimmungen verstoßen oder den Anweisungen des Badeaufsichtspersonals oder anderer Mitarbeiter nicht Folge leisten – können ohne Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte oder sonstiger Leistungen aus der Anlage verwiesen werden. Die Verpflichtung zur Begleichung bestehender Verbindlichkeiten bleibt hiervon unberührt. Darüber hinaus kann der Vorfall gegebenenfalls zur Anzeige gebracht und gerichtlich verfolgt werden. Falls erforderlich, ist das Personal berechtigt, Sicherheitsdienste oder die Polizei hinzuzuziehen.
15. Der Betreiber behält sich das Recht vor, Geräte und Attraktionen der Anlage jederzeit aus Gründen der Wartung, Reparatur, Instandhaltung, Desinfektion des Whirlpools oder aus anderen, vom Betreiber nicht zu vertretenden Ursachen außer Betrieb zu nehmen.
16. In Angelegenheiten, die in dieser Nutzungsordnung nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Hausordnung der Anlage.

 

 


NUTZUNGSORDNUNG – WASSERSPIELPLATZ FÜR KINDER (AUSSENBEREICH)

NUTZUNGSORDNUNG – WASSERSPIELPLATZ FÜR KINDER (AUSSENBEREICH) 

1.Der Wasserspielplatz für Kinder mit den vorhandenen Wasserspielen (im Folgenden „Wasserspielplatz“) ist ein fester Bestandteil der Anlage. Für seine Nutzung gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Hausordnung der Anlage in Verbindung mit den nachfolgenden besonderen Regelungen.
2. Jede Person, die den Wasserspielplatz nutzt, ist verpflichtet, sich vor der Benutzung mit dieser Nutzungsordnung vertraut zu machen.
3. Die Wassertiefe im Bereich des Wasserspielplatzes beträgt zwischen 1 cm und 2 cm.
4. Der Wasserspielplatz ist ausschließlich für Kinder bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres zugänglich und darf nur unter ständiger Aufsicht einer volljährigen Begleitperson mit gültigem Eintrittsticket benutzt werden.
5. Die Aufsichtsperson ist verpflichtet, das Kind während der gesamten Nutzung des Wasserspielplatzes ununterbrochen zu beaufsichtigen und sich stets in einer Entfernung aufzuhalten, die es ermöglicht, das Kind im Blick zu behalten und gleichzeitig vom Kind gesehen zu werden.
6. Die Aufsichtsperson, die den Wasserspielplatz oder die dort vorhandenen Attraktionen nutzt, ist verpflichtet, sich mit deren Nutzungsordnung sowie den Hinweistafeln vertraut zu machen, um die geltenden Sicherheitsregeln an das Kind weiterzugeben.
7. Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres dürfen den Wasserspielplatz nur mit speziellen Schwimmwindeln benutzen.
8.  Den Nutzern des Wasserspielplatzes ist untersagt:
1)  Handlungen vorzunehmen, die zu einer Beschädigung der Einrichtungen des Wasserspielplatzes führen können,
2)   Situationen herbeizuführen, die die eigene Sicherheit oder die Sicherheit anderer gefährden,
3)   die Notdurft außerhalb der Toilettenanlagen zu verrichten,
4)   zu rennen, andere Personen zu schubsen oder in den Wasserspielplatz zu stoßen,
5)   mit Anlauf ins Wasser zu springen,
6)   auf Wasserspiele, Mauern, Pflanzkübel oder andere nicht dafür vorgesehene Konstruktionselemente zu steigen oder zu klettern,
7)   Speisen oder Getränke in den Wasserspielplatz zu bringen oder dort zu verzehren,
8)   gefährliche Gegenstände mitzubringen,
9)   im Bereich des Wasserspielplatzes zu rennen.
9.    Alle festgestellten Mängel oder Defekte sind unverzüglich dem Personal der Anlage zu melden.
10. Bei Gewitter besteht ein absolutes Nutzungsverbot für den Wasserspielplatz. Den Anweisungen des Badeaufsichtspersonals oder anderer Mitarbeiter der Anlage ist in diesem Fall unbedingt Folge zu leisten.
11. Die Grundsätze der Haftung für sämtliche Schäden sind in der Allgemeinen Hausordnung der Anlage geregelt. Die Unkenntnis der in der Anlage geltenden Ordnungen entbindet den Gast nicht von der Verantwortung für verursachte Schäden.
12. Personen, die die öffentliche Ordnung, die guten Sitten oder das gesellschaftliche Miteinander stören – insbesondere solche, die eine Gefahr für andere Nutzer des Wasserspielplatzes darstellen, gegen diese Nutzungsordnung, die Hausordnung oder andere in der Anlage geltende Bestimmungen verstoßen oder den Anweisungen des Badeaufsichtspersonals oder anderer Mitarbeiter nicht Folge leisten – können ohne Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte oder sonstiger Leistungen aus der Anlage verwiesen werden. Die Verpflichtung zur Begleichung bestehender Verbindlichkeiten bleibt hiervon unberührt. Darüber hinaus kann der Vorfall gegebenenfalls zur Anzeige gebracht und gerichtlich verfolgt werden. Falls erforderlich, ist das Personal berechtigt, Sicherheitsdienste oder die Polizei hinzuzuziehen.
13. Der Betreiber behält sich das Recht vor, Geräte und Attraktionen der Anlage jederzeit aus Gründen der Wartung, Reparatur, Instandhaltung, Desinfektion des Wasserspielplatzes oder aus anderen, vom Betreiber nicht zu vertretenden Ursachen außer Betrieb zu nehmen.
14. In Angelegenheiten, die in dieser Nutzungsordnung nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Hausordnung der Anlage.


 


NUTZUNGSORDNUNG – KINDERPLANSCHBECKEN (AUSSENBEREICH)

1. Das Kinderplanschbecken mit den darin befindlichen Wasserspielen (im Folgenden „Planschbecken“) ist ein fester Bestandteil der Anlage. Für seine Nutzung gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Hausordnung der Anlage in Verbindung mit den nachfolgenden besonderen Regelungen.
2. Jede Person, die das Planschbecken nutzt, ist verpflichtet, sich vor der Benutzung mit dieser Nutzungsordnung vertraut zu machen.
3. Die Wassertiefe des Planschbeckens beträgt zwischen 0,15 m und 0,30 m.
4. Das Planschbecken ist ausschließlich für Kinder von 3 bis 12 Jahren zugänglich und darf nur unter ständiger Aufsicht einer volljährigen Begleitperson mit gültigem Eintrittsticket genutzt werden.
5. Die Aufsichtsperson ist verpflichtet, das Kind während der gesamten Nutzung des Planschbeckens und seiner Wasserspiele ununterbrochen zu beaufsichtigen und sich stets in einer Entfernung zum Wasserspiegel aufzuhalten, die es ermöglicht, das Kind im Blick zu behalten und gleichzeitig vom Kind gesehen zu werden. Wenn es die Sicherheit des Kindes erfordert, hat die Aufsichtsperson jederzeit physischen Kontakt zum Kind zu halten.
6. Den Nutzern des Planschbeckens ist untersagt:
1) Handlungen vorzunehmen, die zu einer Beschädigung der Einrichtungen des Planschbeckens führen können,
2) Situationen herbeizuführen, die die eigene Sicherheit oder die Sicherheit anderer gefährden,
3) Verrichten der Notdurft außerhalb der Toilettenanlagen,
4) im Planschbecken zu rennen, andere Personen zu schubsen oder in das Becken zu stoßen,
5) mit Anlauf ins Wasser zu springen,
6) auf Wasserspiele, Mauern, Pflanzkübel oder andere nicht dafür vorgesehene Konstruktionselemente zu steigen oder zu klettern,
7) Speisen oder Getränke in das Planschbecken zu bringen oder dort zu verzehren,
8) gefährliche Gegenstände mitzubringen.
8. Die Aufsichtsperson, die die Rutsche oder andere Attraktionen im Bereich des Planschbeckens nutzt, ist verpflichtet, sich mit deren Nutzungsordnung sowie mit den Hinweistafeln vertraut zu machen, um die geltenden Sicherheitsregeln an das Kind weiterzugeben.
9. Den Nutzern der Rutsche ist untersagt:
1) ein Kind zum Rutschen zu zwingen,
2) gemeinsam mit anderen Personen, einschließlich Kindern, oder in Gruppen zu rutschen.
3) mit ungewöhnlicher oder ungeeigneter Badebekleidung zu rutschen, z. B. mit Pailletten, Reißverschlüssen, Schnallen, Knöpfen usw.,
4) mit Schmuck oder anderen Gegenständen zu rutschen, die zu Verletzungen führen können,
5) die Rutsche entgegen der Rutschrichtung zu besteigen,
6) mit Anlauf in die Rutsche zu springen,
7) jegliche andere Handlungen vorzunehmen, die das eigene Leben oder die eigene Sicherheit sowie die Sicherheit anderer gefährden können,
8) während des Rutschens anzuhalten oder aufzustehen.
10. Das Rutschen hat ausschließlich in sitzender Position und mit den Füßen in Fahrtrichtung zu erfolgen. Diese Position ist während der gesamten Rutschfahrt beizubehalten. Nach Beendigung des Rutschvorgangs ist der Landebereich im Planschbecken unverzüglich zu verlassen.
11. Bei Gewitter besteht ein absolutes Nutzungsverbot für das Planschbecken. Den Anweisungen des Badeaufsichtspersonals oder anderer Mitarbeiter der Anlage ist in diesem Fall unbedingt Folge zu leisten.
12. Alle festgestellten Mängel oder Defekte sind unverzüglich dem Personal der Anlage zu melden.
13. Die Grundsätze der Haftung für sämtliche Schäden sind in der Allgemeinen Hausordnung der Anlage geregelt. Die Unkenntnis der in der Anlage geltenden Ordnungen entbindet den Gast nicht von der Verantwortung für verursachte Schäden.
14. Der Nutzer/Gast ist verpflichtet, den Anweisungen des Badeaufsichtspersonals sowie des übrigen Personals im Zusammenhang mit der Nutzung des Planschbeckens Folge zu leisten, sofern diese der Sicherheit und Ordnung in der Anlage dienen.
15. Personen, die die öffentliche Ordnung, die guten Sitten oder das gesellschaftliche Miteinander stören – insbesondere solche, die eine Gefahr für andere Nutzer des Planschbeckens darstellen, gegen diese Nutzungsordnung, die Hausordnung oder andere in der Anlage geltende Bestimmungen verstoßen oder den Anweisungen des Badeaufsichtspersonals oder anderer Mitarbeiter nicht Folge leisten – können ohne Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte oder sonstiger Leistungen aus der Anlage verwiesen werden. Die Verpflichtung zur Begleichung bestehender Verbindlichkeiten bleibt hiervon unberührt. Darüber hinaus kann der Vorfall gegebenenfalls zur Anzeige gebracht und gerichtlich verfolgt werden. Falls erforderlich, ist das Personal berechtigt, Sicherheitsdienste oder die Polizei hinzuzuziehen.
16. Der Betreiber behält sich das Recht vor, Geräte und Attraktionen der Anlage jederzeit aus Gründen der Wartung, Reparatur, Instandhaltung, Desinfektion des Planschbeckens oder aus anderen, vom Betreiber nicht zu vertretenden Ursachen außer Betrieb zu nehmen.
17. In Angelegenheiten, die in dieser Nutzungsordnung nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Hausordnung der Anlage.

 

 

 

 

NUTZUNGSORDNUNG – KINDERPLANSCHBECKEN (INNENBEREICH)

1.Das Kinderplanschbecken mit den darin befindlichen Wasserspielen (im Folgenden „Planschbecken“) ist ein fester Bestandteil der Anlage. Für seine Nutzung gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Hausordnung der Anlage in Verbindung mit den nachfolgenden besonderen Regelungen.
2.
Jede Person, die das Planschbecken nutzt, ist verpflichtet, sich vor der Benutzung mit dieser Nutzungsordnung vertraut zu machen.
3.  
Die Wassertiefe des Planschbeckens beträgt zwischen 0,15 m und 0,30 m.
4.
Das Planschbecken ist ausschließlich für Kinder von 6 bis 12 Jahren zugänglich und darf nur unter ständiger Aufsicht einer volljährigen Begleitperson mit gültigem Eintrittsticket genutzt werden.
5.
Die Aufsichtsperson ist verpflichtet, das Kind während der gesamten Nutzung des Planschbeckens und seiner Wasserspiele ununterbrochen zu beaufsichtigen und sich stets in einer Entfernung zum Wasserspiegel aufzuhalten, die es ermöglicht, das Kind im Blick zu behalten und gleichzeitig vom Kind gesehen zu werden. Wenn es die Sicherheit des Kindes erfordert, hat die Aufsichtsperson jederzeit physischen Kontakt zum Kind zu halten.
6.  
Den Nutzern des Planschbeckens ist untersagt:
1) Handlungen vorzunehmen, die zu einer Beschädigung der Einrichtungen des Planschbeckens führen können,
2) Situationen herbeizuführen, die die eigene Sicherheit oder die Sicherheit anderer gefährden,
3)   Verrichten der Notdurft außerhalb der Toilettenanlagen,
4) im Planschbecken zu rennen, andere Personen zu schubsen oder in das Becken zu stoßen,
5)  mit Anlauf ins Wasser zu springen,
6)   auf Wasserspiele, Mauern, Pflanzkübel oder andere nicht dafür vorgesehene Konstruktionselemente zu steigen oder zu klettern,
7) Speisen oder Getränke in das Planschbecken zu bringen oder dort zu verzehren,
8)   gefährliche Gegenstände mitzubringen.
8.  
Die Aufsichtsperson, die die Rutsche oder andere Attraktionen im Bereich des Planschbeckens nutzt, ist verpflichtet, sich mit deren Nutzungsordnung sowie mit den Hinweistafeln vertraut zu machen, um die geltenden Sicherheitsregeln an das Kind weiterzugeben.
9.  
Den Nutzern der Rutsche ist untersagt:
1)   ein Kind zum Rutschen zu zwingen,
2)   gemeinsam mit anderen Personen, einschließlich Kindern, oder in Gruppen zu rutschen.
3)   mit ungewöhnlicher oder ungeeigneter Badebekleidung zu rutschen, z. B. mit Pailletten, Reißverschlüssen, Schnallen, Knöpfen usw.,
4)   mit Schmuck oder anderen Gegenständen zu rutschen, die zu Verletzungen führen können,
5)   die Rutsche entgegen der Rutschrichtung zu besteigen,
6)   mit Anlauf in die Rutsche zu springen,
7)   jegliche andere Handlungen vorzunehmen, die das eigene Leben oder die eigene Sicherheit sowie die Sicherheit anderer gefährden können,
8)   während des Rutschens anzuhalten oder aufzustehen.
10. 
Das Rutschen hat ausschließlich in sitzender Position und mit den Füßen in Fahrtrichtung zu erfolgen. Diese Position ist während der gesamten Rutschfahrt beizubehalten. Nach Beendigung des Rutschvorgangs ist der Landebereich im Planschbecken unverzüglich zu verlassen.
11. 
Alle festgestellten Mängel oder Defekte sind unverzüglich dem Personal der Anlage zu melden.
12. 
Die Grundsätze der Haftung für sämtliche Schäden sind in der Allgemeinen Hausordnung der Anlage geregelt. Die Unkenntnis der in der Anlage geltenden Ordnungen entbindet den Gast nicht von der Verantwortung für verursachte Schäden.
13. 
Der Nutzer/Gast ist verpflichtet, den Anweisungen des Badeaufsichtspersonals sowie des übrigen Personals im Zusammenhang mit der Nutzung des Planschbeckens Folge zu leisten, sofern diese der Sicherheit und Ordnung in der Anlage dienen.
14. 
Personen, die die öffentliche Ordnung, die guten Sitten oder das gesellschaftliche Miteinander stören – insbesondere solche, die eine Gefahr für andere Nutzer des Planschbeckens darstellen, gegen diese Nutzungsordnung, die Hausordnung oder andere in der Anlage geltende Bestimmungen verstoßen oder den Anweisungen des Badeaufsichtspersonals oder anderer Mitarbeiter nicht Folge leisten – können ohne Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte oder sonstiger Leistungen aus der Anlage verwiesen werden. Die Verpflichtung zur Begleichung bestehender Verbindlichkeiten bleibt hiervon unberührt. Darüber hinaus kann der Vorfall gegebenenfalls zur Anzeige gebracht und gerichtlich verfolgt werden. Falls erforderlich, ist das Personal berechtigt, Sicherheitsdienste oder die Polizei hinzuzuziehen.
15. 
Der Betreiber behält sich das Recht vor, Geräte und Attraktionen der Anlage jederzeit aus Gründen der Wartung, Reparatur, Instandhaltung, Desinfektion des Planschbeckens oder aus anderen, vom Betreiber nicht zu vertretenden Ursachen außer Betrieb zu nehmen.
16. 
In Angelegenheiten, die in dieser Nutzungsordnung nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Hausordnung der Anlage.

 

 

 

 

Saunabereichsordnung

Aqua Resort, der Saunabereich ist ein integraler Bestandteil des Aqua Resorts und es gelten die Bestimmungen der allgemeinen Bestimmungen, vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Bestimmungen. Jede Person, die den Saunabereich des Aqua Resort nutzt, ist verpflichtet, die Bestimmungen zu lesen.

I. Allgemeine Bestimmungen

Zweck und Geltungsbereich der Vorschriften

a. Die Vorschriften legen die Regeln für die Nutzung der Saunazone fest, um Sicherheit, Komfort und einen hohen Hygienestandard zu gewährleisten.

b. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausnahmslos für alle Nutzer. Das Betreten der Saunazone setzt die Annahme ihrer Bestimmungen voraus.

Zweck der Saunazone

a. Die Saunazone ist eine Zone der Entspannung und Ruhe, die für Erholung und körperliche und geistige Erholung konzipiert ist

b. Die Zone hat eine persönliche Kultur, Respekt vor anderen Benutzern und Regeln des Schweigens.

II. Regeln für die Nutzung der Saunazone

Zulassungsbedingungen

a. Gäste über 16 Jahren dürfen den Saunabereich betreten.

b. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen die Zone nur unter direkter Aufsicht von Erwachsenen und mit Zustimmung des Personals nutzen.

c. Betrunkene oder unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehende Personen dürfen die Zone nicht betreten.

Hygienevorschriften

a. Bevor Sie die Zone betreten, benutzen Sie die Dusche mit Bademitteln und trocknen Sie den Körper gründlich ab.

b. Es wird empfohlen, intensive Düfte (Parfums, Öle) zu vermeiden, um den Komfort anderer Benutzer nicht zu beeinträchtigen.

c. Verwenden Sie ein Handtuch, eine Matte oder Schals auf der Bank, um direkten Kontakt des Körpers mit den Oberflächen der Sauna zu vermeiden.

Kleidung und Verhalten

a. Die Saunen im Aqua Resort sind eine textilfreie Zone.

b. Es gilt Schweigen oder sehr leise Gespräche. Schreie, laute Gespräche und Lärm sind im Rahmen von Saunaritualen nicht erlaubt.

c. In Trockensaunen, finnischen Saunen und Bädern ist die Verwendung von Badebekleidung strengstens untersagt – Handtücher sollten verwendet werden.

d. Die Sauna des Aqua Resort bietet Platz für nackte oder unvollständig bekleidete Personen.

e. Bei Aufenthalten in der Lounge, im Schwimmbad und in den Transportleitungen ist der Gast verpflichtet, einen Bademantel zu tragen oder sich mit einem Handtuch zu bedecken.

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